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24.01.12

Ausbruch aus der Justizvollzugsanstalt Bochum gescheitert

Strafvollzugsbedienstete stellen Ausbrecher noch auf dem Anstaltsgelände

Vor wenigen Tagen hat ein 50jähriger Schwerverbrecher den Versuch unternommen, sich einen illegalen Weg aus der JVA Bochum zu bahnen. Der noch weit in der Zukunft liegende Entlassungstermin war offenbar eine starke Motivation, die Überwindung der in den zurückliegenden Jahren verstärkten sächlichen Sicherheitseinrichtungen zu wagen.

Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass sich der Gefangene akribisch vorbereitet hatte. So war er im Besitz sowohl von Sägeblätter, eines selbstgefertigten Nachschlüssels als auch eines Mobiltelefons. Das Telefon wollte er für die Kommunikation mit einem Fluchthelfer verwenden, um letzte Absprachen für die Überwindung der mit Widerhakensperrdraht gesicherten Umwehrungsmauer zu treffen.

Nachdem der Gefangene das Gitter seines Zellenfensters durchtrennt und durch die entstandene Öffnung das Flachdach eines Nebengebäudes erreicht hatte, erschloss sich ihm die Erkenntnis, dass er auf der geplanten Route dank der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sein Vorhaben nicht würde realisieren können. Von nun an verfolgte er seinen Plan B. Auf dem Dachboden der Anstalt wollte er die folgende Nacht abwarten, um dann mit Hilfe des Nachschlüssels einen neuen Versuch zu starten.

Das Fehlen des Gefangenen beim Aufschluss am nächsten Morgen löste eine umfangreiche Suche auf dem Anstaltsgelände aus. Gleichzeitig wurden vorsorglich Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Im Zuge der durch Polizeikräfte unterstützten Absuche des inneren Bereiches der Anstalt konnte der Straftäter entdeckt und wieder in einem gesicherten Haftraum untergebracht werden. Den Erfolg brachte zur Verwunderung der Experten nicht der Einsatz von Spürhunden, sondern die hartnäckige Nachsuche der Bochumer Kollegen. Bereitwillig gab der Strafgefangene später Auskunft über die Einzelheiten seines Vorhabens. Angaben zu potentiellen Unterstützern von außen machte er hingegen nicht.

Nach Einschätzung der Polizei werden die Gesprächsdaten des bei dem Gefangenen sichergestellten Mobiltelefons Auskunft darüber geben können, mit welchen Gesprächsteilnehmern er aus der Anstalt heraus kommuniziert hat. In diesem Fall wird die zuständige Strafverfolgungsbehörde Ermittlungen wegen versuchter Gefangenenbefreiung aufzunehmen haben.

Obwohl in den zurückliegenden Jahren seitens des Landes auch in die Verbesserung der Sicherheit der Vollzugseinrichtungen investiert worden ist, zeigt dieses Vorkommnis doch mit hinreichender Deutlichkeit, dass besonders bei älteren Vollzugseinrichtungen noch ein nicht unbeträchtlicher Nachholbedarf besteht. Einrichtungen mit einem Sicherheitsstandard wie die JVA Bochum sollten generell mit Manganhartstahlgittern und einer Fassadendetektion ausgestattet werden.

Der Auftrag des Strafvollzuges, Straftäter zu einem künftig straffreien Leben zu befähigen, setzt u.a. intensive Außenkontakte voraus. Solche Außenkontakte bergen allerdings ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko, dem nach Einschätzung des BSBD durch verbesserte Sicherheitsstandards besonders für Alteinrichtungen Rechnung getragen werden muss.

Der Auftrag des Strafvollzuges umfasst zu recht auch die sichere Unterbringung von Straftätern, um die Bevölkerung hinreichend verlässlich vor weiteren Straftaten zu schützen. Dieser Schutz ist kostenintensiv und nicht zum Nulltarif zu haben.

Den Bochumer Kolleginnen und Kollegen gilt besonderer Dank dafür, dass sie den Gefangenen stellen und ergreifen konnten, bevor ihm die Überwindung der Umwehrung der Anstalt gelang. Alle Kolleginnen du Kollegen, die sich tagtäglich mit großem Engagement für die Sicherheit unserer Mitbürger einsetzen, haben im Gegenzug zumindest einen moralischen Anspruch auf bestmöglichen Schutz und bestmögliche technische Unterstützung. Dies betrifft sowohl eine sachgerechte Ausstattung mit effektiver Schutzkleidung als auch den Einbau von effizienter Sicherheitstechnik.