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Anwärtersonderzuschlag zunächst bis 31.12.2011 gesichert!
Düsseldorf: Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass sich das NRW-Finanzministerium befristet bis zum 31.12.2011 mit der weiteren Gewährung des Anwärtersonderzuschlages an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes in der unveränderten Höhe von fünfzig Prozent des Anwärtergrundbetrages einverstanden erklärt hat.
Die Wirtschaftskrise ist noch nicht vollständig überwunden, da zeigt sich, dass der Strafvollzug bereits wieder mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat, Bewerberinnen und Bewerber für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu interessieren. Um nicht zusätzlich die finanziellen Anreize für einen beruflichen Wechsel in den Strafvollzug zu verschlechtern, hat sich der BSBD frühzeitig darum bemüht, die erneute Verlängerung für die Gewährung des Anwärtersonderzuschlages zu erreichen. Im Gegensatz zur Vergangenheit erteilt das NRW-Finanzministerium sein Einverständnis immer nur noch für die Dauer eines Jahres, um dann in ein erneutes Prüfungsverfahren einzutreten.
In der Zukunft wird der Strafvollzug mit anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, aber auch mit Industrie und Handwerk um die besten Köpfe konkurrieren müssen. Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, reicht allein das Angebot eines sicheren Arbeitsplatzes nicht aus. Ebenso wichtig sind eine attraktive Ausgestaltung der Besoldungsstrukturen und vor allem eine auskömmliche Bezahlung während der Ausbildung.
Der Strafvollzug ist dringend darauf angewiesen Menschen zu beschäftigen, die bereits über Berufs- und Lebenserfahrungen verfügen. Damit ist der Strafvollzug ein vorrangiges Betätigungsfeld für Zweitberufler. Um Bewerberinnen und Bewerber aus dieser Personengruppe rekrutieren zu können, sind attraktive finanzielle Rahmenbedingungen unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesleitung bei Landesregierung und den politischen Parteien für die weitere Gewährung der Anwärtersonderzuschläge eingesetzt.
Dass die neue Landesregierung die Weitergewährung der Anwärtersonderzuschläge nunmehr realisiert hat, wertet der BSBD als Vertrauen bildende Maßnahme. Ein Sprecher der BSBD-Landesleitung erklärte in Düsseldorf: "Das bisherige Niveau der Anwärterbesoldung bleibt für ein weiteres Jahr erhalten. Damit besteht für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie für die Personalverwaltungen der Vollzugseinrichtung die erforderliche Planungssicherheit. Der BSBD erwartet, dass die nunmehr festgeschriebenen Rahmenbedingungen die zeitnahe Wiederbesetzung freiwerdender Stellen ermöglichen werden!"





