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27.07.10

Weiterentwicklung des Vollzuges – Arbeitsplatzbedingungen und Besoldungsstrukturen müssen verbessert werden - Erstes Gespräch zwischen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty und dem BSBD-Landesvorsitzenden Klaus Jäkel

 Düsseldorf: In einem ersten sehr freundlichen, offenen und von gegenseitigem Respekt versehenen vertraulichen Gespräch zwischen dem neuen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty und dem BSBD-Landesvorsitzenden Klaus Jäkel, an dem auch zeitweise die neue Justizstaatssekretärin Brigitte Mandt teilgenommen hat, wurden die wichtigsten Positionen wie sie sich aus der Beurteilung der derzeitigen Situation des Vollzuges und seiner Beschäftigten ergeben, eingehend erörtert. Dabei wurde seitens des BSBD-Landesvorsitzenden mit besonderer Genugtuung festgestellt, dass der NRW-Strafvollzug bei der neuen Hausspitze im NRW-Justizministerium eine besondere Aufmerksamkeit erfährt.

      Vollzugsbedienstete sollen nicht nur mit Computern, sondern                                 mit Gefangenen arbeiten

Es bestand Einigkeit, dass der NRW-Strafvollzug unter Berücksichtigung ständig wachsender Aufgaben und einer notwendigen Fortentwicklung des Vollzugsgeschehens einer erheblichen Personalverbesserung bedarf. Diese muss nicht nur durch Neueinstellungen geprägt sein, sondern kann auch durch eine Minimierung des Krankenstandes erfolgen. Täglich über 650 erkrankte Bedienstete allein im allgemeinen Vollzugsdienst können auf Dauer nicht verkraftet werden. Hier bedarf es einer Ursachenforschung die bereits durch entsprechende Fragebogenaktionen eingeleitet und nun allerdings auch im Ergebnis zu Schlussfolgerungen führen muss.

Jäkel wies weiter darauf hin, dass sich vermehrte Aufgaben und ein insbesondere erhöhter Arbeitsanspruch durch die negative Veränderung der Insassenstruktur und der damit verbundenen verschärften Sicherheitslage, sowie speziellen Problemfeldern in der Gefangenenklientel (Drogenentwicklung, Ausländerproblematik, gewaltätige Auseinandersetzungen usw.) ergeben. Einhergehend damit erfordert die Umsetzung neuer Technologien in allen Bereichen des Vollzuges ein hohes Maß an Arbeitseffizienz, so dass der Behandlungs- und Betreuungsauftrag zwangsläufig Einschnitten ausgesetzt ist.

Berufsbild der Strafvollzugsbediensteten sowie Besoldungsstrukturen bedürfen angesichts höherer Qualifikation und gestiegener Arbeitsanforderungen einer Verbesserung 

Der Strafvollzug darf zukünftig seitens der Politik nicht mehr Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen sein. „Man hat in den vergangenen Jahren seitens der Opposition oftmals die Landesregierung wegen besonderer Vorkommnisse in den NRW-Justizvollzugseinrichtungen kritisiert, hat damit aber letztendlich die Strafvollzugsbediensteten getroffen! Das hat dem Berufsbild der Strafvollzugsbediensteten in der Öffentlichkeit nachhaltig geschadet,“ so Jäkel. Die Qualifikation und Funktionen der Beschäftigten im Vollzug haben nicht nur einen vergleichbaren Standard mit ihnen verwandten Berufsgruppen, sondern diese zwischenzeitlich längst überholt.

"Es darf nicht verkannt werden, dass keine andere Berufsgruppe im Strafvollzug so sehr, ständig und unmittelbar, Tag und Nacht, an Sonn- und Feiertagen im Umgang mit den Gefangenen nicht nur als sozialer Ansprechpartner sondern auch als Garant für die innere Sicherheit zur Verfügung steht", so Jäkel gegenüber dem Minister.

Insoweit bedarf es auch einer Angleichung der Besoldungsstrukturen, z.B. mit der Polizei. "Diese Unterschiede, das darf nicht übersehen werden, sind mit dafür verantwortlich, dass ein zuweilen zu beklagender Mangel an Berufsidentität bei den Beschäftigten im NRW-Strafvollzug ein Ergebnis nachrangiger Behandlung ihrer Interessen seitens der politischen Verantwortungsträger ist", so Jäkel. In diesem Zusammenhang wies der Gewerkschafter auch darauf hin, dass die seit längerer Zeit geplante Einführung einer neuen polizeiähnlichen Dienstkleidung für die Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst und im Werkdienst nun endlich einer Realisierung zugeführt werden sollte.

       Arbeitszeit – und Dienststundenregelungen müssen auf                               die besonderen Arbeitsabläufe Rücksicht nehmen

Eine Flexibilisierung im Sinne erheblicher Unter- und Überschreitung der Acht-Stunden-Schicht sind nicht sachdienlich und zudem unsozial. Jäkel lies dabei auch keinen Zweifel aufkommen, dass hin und wieder nicht zu überhörende Forderungen aus der Administration nach Abweichung der sog. 5-Tagewoche auf eine 7-Tage/ 7-Nächte-Woche mit dem BSBD nicht zu realisieren ist. Die Bemühungen um Effizienzsteigerung in den Arbeitsprozessen im Wege einer flexibel gestalteten Arbeitszeit- und Dienststundenregelung verbieten sich aufgrund der komplexen Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe im Strafvollzug. In diesem Zusammenhang wies der Minister auch darauf hin, dass, wie so oft befürchtet, ein Einsatz privater Dienstleister im Vollzug nicht vorgesehen sei.

     Personalausstattung in der Verwaltung bedarf einer Verbesserung

Die Personalausstattung in der Verwaltung der Vollzugseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren vor dem Hintergrund moderner IT-Verfahren überproportional verringert worden. Darüber hinaus sind die Aufstiegschancen im mittleren Verwaltungs- und dem gehobenen Dienst, also den tragenden Säulen der Verwaltung, nahezu auf „Null“ reduziert worden. Hier bedarf es unverzüglich im Interesse der Funktionstüchtigkeit der Verwaltung einer Verbesserung, die auch bei den Tätigkeitsmerkmalen im Tarifbereich längst überfällig ist. „Insoweit ist den berechtigten Anliegen dieser Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen“, so Jäkel.

Abschließend wies der BSBD-Landesvorsitzende darauf hin, dass auf Grund der Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren dringend davor gewarnt werden muss, den Problemstellungen und Forderungen der Beschäftigten des NRW-Strafvollzuges nicht den angemessenen Stellenwert beizumessen. Die Störfälle des Strafvollzuges in den letzten Jahren bis in die jüngste Vergangenheit und die mangelhafte Bewältigung des bedauerlicherweise zunehmenden Phänomens der Kriminalität machen deutlich, dass eine Gesellschaft auf einen funktionierenden Strafvollzug nicht verzichten kann.

Um auch für die Zukunft einen wirksamen Vollzug gewährleisten zu können, ist in den dargestellten politischen Handlungsfeldern der finanziellen, beruflichen und sozialen Lage der Beschäftigten des NRW-Strafvollzuges verstärkt Rechnung zu tragen.