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Zum Tag der Arbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Tag der Arbeit ist ein gesetzlicher Feiertag. Er wird in jedem Jahr am 1. Mai begangen. Die Kundgebungen der Gewerkschaften sind mehr oder weniger gut besucht. Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen die freie Zeit, um die ersten schönen Stunden des Jahres mit Freunden oder der Familie zu verbringen. Wegen des ernsten Hintergrundes dieses Feiertages, wollen wir einmal an seine historischen Wurzeln erinnern.

In Amerika wurden im 19. Jahrhundert Mitarbeiter regelmäßig befristet beschäftigt. Der 1. Mai war der Tag, an dem die Arbeitsverhältnisse ausliefen. Für die Arbeitnehmer bedeutete dies vielfach den Umzug in einen anderen Ort, um eine neue Arbeit zu finden. Im Jahre 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung am 1. Mai, einem Samstag, zum Generalstreik auf. Ziel war es, den Achtstundentag zu erkämpfen. Die regelmäßige Arbeitszeit betrug seinerzeit noch 12 Stunden pro Arbeitstag.

Im Jahre 1886 war der Unmut der abhängig Beschäftigten derart groß über die vorherrschenden Arbeitsbedingungen, dass Arbeiter im ganzen Land in den Streik traten. Besonders dramatisch war die Lage in Chicago. Auf dem Haymarket hielt August Spies, Herausgeber einer Arbeiterzeitung, eine beeindruckende Rede. Er rief die Arbeiter zur Solidarität auf. Es schloss sich ein mehrtägiger Streik an. Am Abend des 3. Mai 1886 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizeikräften, in deren Verlauf zwei Demonstranten getötet wurden.

Die zunächst friedliche Protestversammlung am folgenden Tag wurde durch die Polizei gestürmt. Daraufhin warf ein Unbekannter eine Bombe, die Polizisten und Demonstranten tötete. Im sich anschließenden Gefecht starben sieben Polizisten und ca. 20 Demonstranten. Mehr als 200 Arbeiter wurden verletzt. Das Ereignis ging als Haymarket Affair in die amerikanische Geschichte ein.

Die Zweite Internationale proklamierte 1889 den 1. Mai im Gedenken an die Chicagoer Opfer zum Kampftag der Arbeiterbewegung. Seit 1890 wird der Protest- und Gedenktag weltweit begangen. Erst 1933 wurde der 1. Mai unter den Nationalsozialisten als „Tag der nationalen Arbeit“ zum Feiertag. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften gleichgeschaltet und ihre Vermögen beschlagnahmt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai durch die einschlägigen Ländergesetze als gesetzlicher Feiertag bestätigt. Seither begehen wir ihn als „Tag der Arbeit“.

Gerade in unseren krisengeschüttelten Zeiten tun wir gut daran, uns daran zu erinnern, was Arbeitergenerationen in ihrem Kampf um vernünftige Arbeitsbedingungen und angemessenen Lohn erleiden mussten und welchen Blutzoll sie gezahlt haben, bis unsere gegenwärtigen Arbeitsverhältnisse erkämpft waren.

Etliche Kolleginnen und Kollegen werden im Auftrag unserer Gesellschaft auch am Feiertag arbeiten müssen. Die Redaktion wünscht allen einen angenehmen, konfliktfreien Dienst.

Mit kollegialen Grüßen

BSBD NRW-Redaktion

Grafik: Fineas/stock.adobe.com