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Diese Dienstrangabzeichen sollen voraussichtlich künftig getragen werden.

Art, Form und Aussehen der Dienstrangabzeichen festgelegt

Nach dem Willen von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) werden nunmehr Dienstrangabzeichen auf der Grundlage der Freiwilligkeit eingeführt. Vor wenigen Wochen haben die BSBD-Mitglieder im Hauptpersonalrat mit großen Bauchschmerzen und zähneknirschend diesem Vorschlag des Justizministeriums zugestimmt. Der BSBD hat sich mit dieser Entscheidung überaus schwergetan, weil damit das Abstimmungsergebnis der Kolleginnen und Kollegen nur unzureichend umgesetzt wird. Für die jetzt gefundene Entscheidung hätte es nach Auffassung des BSBD gar keiner aufwändigen Abstimmung bedurft.

Der Hauptpersonalrat hat, um das deutlich für die Einführung von Dienstrangabzeichen ausgefallene Abstimmungsergebnis zumindest annähernd durchzusetzen, seine Zustimmung letztlich nicht verweigert. Ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass das Justizministerium seinen Zustimmungsantrag ersatzlos zurückgezogen hätte. In diesem Fall wäre das Ergebnis der Abstimmung der Kolleginnen und Kollegen ins glatte Gegenteil verkehrt worden. Dies konnten und wollten die BSBD-Mandatsträger im Interesse des erklärten Willens der Kolleginnen und Kollegen nicht riskieren.

So stellt sich die gegenwärtige Situation dar. Nunmehr hat das Justizministerium Art, Form und Aussehen der Dienstrangabzeichen festgelegt, damit die Dienstkleidungsausstatter zeitnah mit der Produktion beginnen können. Anlässlich der BSBD-Hauptvorstandsitzung am 13. November 2014 konnte BSBD-Chef Peter Brock den Delegierten erste Muster vorlegen, die durchaus auf Wohlwollen gestoßen sind.

BSBD-Chef wünscht sich Respekt vor dem Abstimmungsergebnis der Kolleginnen und Kollegen

Um aus der misslichen Situation, die durch das Justizministerium heraufbeschworen worden ist, das Beste zu machen, appellierte BSBD-Vorsitzender Peter Brock an die Solidarität aller Kolleginnen und Kollegen. „Wir sollten uns freiwillig möglichst flächendeckend auf das Tragen von Dienstrangabzeichen verständigen. Damit können wir einem unwürdigen Gezerre und der möglichen Einflussnahme von Vorgesetzten vorbeugen. So können wir aber auch verhindern, dass das Tragen von Dienstrangabzeichen berufliche Entwicklungen behindert oder befördert. Den Respekt vor dem Abstimmungsergebnis der Kolleginnen und Kollegen bringen wir am besten dadurch zum Ausdruck, dass wir Dienstrangabzeichen tragen. So können wir unserem Dienstherrn verdeutlichen, dass wir Strafvollzugsbedienstete uns demokratischen Prinzipien und Entscheidungen verpflichtet fühlen, sie respektieren und beachten“, stellte Brock vor den Delegierten klar.