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Die Arbeit der Strafgefangenen wird in NRW durch monetäre und nichtmonetäre Anerkennungselemente ausreichend honoriert.

Strafgefangene fordern Mindestlohn

Wie die Deutsche Presseagentur berichtete, haben sich Häftlinge in einigen Vollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen als NRW-Ableger dem Verein „Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GGBO)“ angeschlossen. Nach eigenen Angaben sind derzeit 400 der bundesweit rund 60.000 Gefangenen in diesem Verein organisiert. Vor einigen Tagen ist dieser Verein mit den Forderungen nach einem Mindestlohn für geleistete Arbeit und für Beitragszahlungen zur Rentenversicherung an die Öffentlichkeit getreten.

Zur Zeit erhalten Strafgefangene für ihre Arbeit ein tägliches Entgelt zwischen 9 und 15 Euro, je nach Vergütungsstufe. Daneben wird eine Freistellung von der Arbeit gewährt, die auch zur Verkürzung der Haftzeit eingesetzt werden kann. Die Interessenvertretung der Gefangenen sieht in diesen Entgeltregelungen die „Ausbeutung“ der Arbeitskraft von Strafgefangenen. Ein Sprecher der Organisation erklärte, dass er schließlich nicht zur Zwangsarbeit, sondern lediglich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. Folglich sei diese Arbeitskraft mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes zu vergüten.

Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums äußerte hierzu, dass man für eine Gefangenen-Gewerkschaft eigentlich keinen Bedarf sehe, weil es für Gefangene genügend Möglichkeiten gebe, ihre Rechte sachgerecht wahrzunehmen. Zudem verursache jeder Gefangene dem Staat erhebliche Kosten, die sich in NRW gegenwärtig auf 116 Euro pro Hafttag beliefen. Da sei es nur verständlich, dass die Gefangenen durch ihre Arbeitskraft an diesen Kosten beteiligt würden.

In den NRW-Vollzugseinrichtungen besteht gesetzliche Arbeitspflicht. Der Sinn dieser Arbeit besteht darin, Straftäter möglichst optimal auf die Rückführung in die Gesellschaft vorzubereiten. Deshalb liegt ein wesentlicher Schwerpunkt im Arbeitsbereich, der nicht vorrangig darauf ausgerichtet ist, wirtschaftlich verwertbare Arbeitsergebnisse zu erzielen. Erreicht werden soll vielmehr, dass berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse weiter vertieft oder neu erworben werden, damit entlassene Straftäter eine Chance für eine künftige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit finanzieren zu können. Angesichts der hohen Investitionen in die Arbeitsbetriebe der Vollzugseinrichtungen, die zur Erreichung dieser Zielsetzung zwingend erforderlich sind, ist es verständlich und vertretbar, dass die Gesellschaft für diese Leistung eine finanzielle Beteiligung der Inhaftierten durch reduzierte Arbeitsentgelte verlangt.


Foto im Beitrag © Jörg Winkens