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Nicht nur Verschlechterungen, auch Verbesserungen im Rentenrecht müssen systemkonform auf die Beamtenversorgung übertragen werden.

Gerechtigkeit für alle Beschäftigtengruppen ist Aufgabe der Politik

Demokratisch verfasste Gesellschaften sind dringend darauf angewiesen, dass es bei der Verteilung der gesellschaftlichen Erfolge gerecht zugeht. Nur dann können Akzeptanz und Zusammenhalt wachsen und gedeihen. In dieser Hinsicht ist in den letzten Jahren in der Bundesrepublik einiges aus dem Ruder gelaufen. Dies belegt nicht nur das Auseinanderdriften von Arm und Reich, sondern auch die Behandlung speziell der Beamtinnen und Beamten. Dies gilt für die wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen ebenso wie für Mütterrenten und einen abschlagsfreien vorgezogenen Ruhestand.

Anlässlich der Hauptversammlung der DBB-Bundesfrauenvertretung am 31. Januar 2015 erinnerte DBB-Chef Klaus Dauderstädt daran, dass seine Organisation das Modell der wirkungsgleichen Übertragung zwischen Arbeits- und Sozialrecht einerseits und Beamtenrecht andererseits immer dann akzeptiert habe, wenn Eingriffe ohne Übermaß und systemkonform vollzogen worden seien. Insoweit habe man sich von der Einsicht leiten lassen, dass gesamtgesellschaftliche Probleme auch von allen betroffenen Gesellschaftsgruppen getragen werden müssten. Der gesellschaftliche Konsens sei dem DBB dabei überaus wichtig gewesen. Ein solcher Gleichklang sei aber nicht nur dann geboten, wenn es darum gehe, in verbriefte Besitzstände einzugreifen. Dieser Gleichklang sei ebenso gefordert, wenn Ansprüche ausgeweitet würden.

In Düsseldorf präzisierte BSBD-Chef Peter Brock, dass man gemeinsam mit dem DBB dafür kämpfe, die im letzten Jahr von der Bundesregierung beschlossene Mütterrente systemkonform in das Versorgungsrecht des Bundes und der Bundesländer zu übertragen. Zudem werde angestrebt, auch den Beamtinnen und Beamten den abschlagsfreien Zugang zum Ruhestand mit 63 zu eröffnen, sofern 45 Dienstjahre zurückgelegt worden seien. „Hier klafft derzeit eine große Gerechtigkeitslücke. Für uns ist die Tarifrunde 2015 der richtige Prüfstein für die Beantwortung der Frage, ob die rot-grüne Landesregierung den Weg der Sonderopfer aufgeben und wieder gerecht mit ihren Beamtinnen und Beamten umgehen will“, stellte Peter Brock unmissverständlich klar.

Dass sich der Bund und die Mehrzahl der Länder derzeit noch weigern, Maßnahmen des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, wurde von der DBB-Bundesfrauenvertretung nachdrücklich kritisiert. Bezüglich der eigenständigen Anerkennung von Kindererziehungszeiten sprach man sich nach intensiver Diskussion für eine Verdoppelung dieser Zeiten bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für vor 1992 geborene Kinder aus.


Foto im Beitrag © Trueffelpix/ Fotolia.de