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Trafen sich zu einem intensiven Meinungsaustausch (von rechts): Justizminister Thomas Kutschaty, Herbert Schenkelberg, Abteilungsleiter Justizvollzug, BSBD-Vorsitzender Peter Brock sowie dessen Stellvertreter Friedhelm Sanker und Ulrich Biermann.

Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“ überfällig

In einem intensiven Meinungsaustausch zwischen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD), Mitarbeitern seines Hauses und Vertretern der Landesleitung hat BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der „Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen“ als überfällig angemahnt. Gleichzeitig regte er die Anhebung dieser Zulage auf das Niveau der „Polizeizulage“ an. Daneben standen Fragen der künftig benötigten Haftraumkapazitäten und der Umgang mit religiös motivierten Gewalttätern im Mittelpunkt der Diskussionen..

Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit u.a. für die „Gitterzulage“ ist seit der Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahre 2010 durch die rot-grünen Landesregierungen versprochen worden. Vermutlich aus Gründen der Kostenbegrenzung hatte man ursprünglich vorgesehen, dieses Problem gemeinsam mit der geplanten Dienstrechtsreform gesetzgeberisch umsetzen zu wollen. Nachdem sich diese Reform jedoch immer mehr verzögert, taucht nunmehr ein Glaubwürdigkeitsproblem auf. Es entsteht zum Nachteil für die Landesregierung der Eindruck, man wolle sich von einem Versprechen „klammheimlich“ verabschieden, zumal der Finanzminister weiter bei den Personalkosten sparen will.

Justizminister bekräftigt gegebene Zusage

Diesem Eindruck ist Justizminister Thomas Kutschaty nachdrücklich entgegengetreten. Er machte klar, dass die Zusage weiter Bestand habe. Nachdem sich die Dienstrechtsreform verzögere, sei die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Strafvollzug, Polizei und Feuerwehr jetzt Bestandteil einer Kabinettsvorlage geworden, um dieses Problem zeitnah einer Lösung zuzuführen. Der Minister betonte, dass gegebene Zusagen durch die Landesregierung auch definitiv eingehalten würden. Dies sei eine Frage der politischen Verlässlichkeit, die für die Landesregierung von elementarer Bedeutung sei.

Haftraumkapazitäten nicht voreilig aufgeben

Nachdem der Justizminister die Reduzierung von Haftplatzkapazitäten angekündigt und dies mit der demografischen Entwicklung und einer Präventionsdividende begründet hatte, warnte der BSBD vor einer schnellen Aufgabe von Vollzugseinrichtungen. Nichts sei so schwer zu prognostizieren als der künftige Bedarf an Hafträumen. Die BSBD-Vertreter mahnten zunächst die Umsetzung der mit dem neuen Strafvollzugsgesetz eingeführten Einzelunterbringung der Strafgefangenen an. Außerdem gebe es Hinweise auf gravierende Baumängel in einigen Einrichtungen, so dass die vorhandenen Kapazitäten auf Jahre hinaus nicht uneingeschränkt für die Unterbringung von Inhaftierten zur Verfügung stehen dürften. Zudem sei zu bedenken, dass Vollzugseinrichtungen wegen des hohen Grades an Differenzierung mit einer 90-prozentigen Belegung voll ausgelastet seien.

Justizminister Thomas Kutschaty erläuterte, dass die durch den BSBD angeführten Risiken gesehen und berücksichtigt würden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb sei deshalb beauftragt worden, die für eine Schließung vorgesehenen Vollzugseinrichtungen funktionsfähig zu halten, damit Kapazitätsengpässe vermieden werden könnten. Zudem sei der Bau- und Liegenschaftsbetrieb gebeten worden, die derzeit nicht belegbaren Haftplätze kurzfristig baulich für eine Belegung herzurichten. Mit diesen Maßnahmen, so die Vertreter des Ministeriums, sei man auf der sicheren Seite und könne auch auf derzeit noch nicht absehbare Entwicklungen kurzfristig reagieren.

Umgang mit salafistischen Straftätern

Die Vertreter des Ministeriums und des BSBD stimmten in der Einschätzung überein, dass der Strafvollzug und dessen Bedienstete intensiv auf diese Klientel vorbereitet werden müssten. Man wolle deshalb die Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen intensivieren und der seelsorgerischen Betreuung dieser Klientel besonderes Augenmerk widmen.

Nachdem die Seelsorge für Moslems bislang ehrenamtlich organisiert war, bemühe man sich jetzt um hauptamtliche Imame, die die religiösen Unterweisungen in deutscher Sprache vornehmen könnten. Zudem sollten nur solche Imame in den Vollzugseinrichtungen wirken können, die einen Islam auf der Grundlage des Grundgesetzes lehrten.

Diese Vorstellungen, so die Vertreter des Ministeriums, seien schwer genug zu realisieren. Man sei deshalb bereits mit den Zentren für islamische Theologie im Gespräch, um mittelfristig die Seelsorge für inhaftierte Moslems Religionslehrern übertragen zu können, die das Primat der Politik gewährleisteten.