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Haushalt 2016: Landesregierung greift BSBD-Forderung auf

Seit langem hat der BSBD gefordert, den Strafvollzug sowohl personell als auch sächlich auf die absehbare Herausforderung der Behandlung von radikalisierten und ideologisch motivierten Gewalttätern vorzubereiten. Nach anfänglicher Zurückhaltung hat die Landesregierung diese Forderung nunmehr aufgegriffen und erste Finanzmittel und Stellen im Entwurf des Haushalts 2016 etatisiert. Damit zeichnet sich erfreulicherweise ab, dass die Risiken durch die Landesregierung neu gewichtet und bewertet worden sind. Der BSBD begrüßt diese Entwicklung außerordentlich.

Speziell Rückkehrer aus dem Dschihad in Syrien und im Irak und der Umstand, dass in europäischen Nachbarländern die Radikalisierung gewaltbereiter Islamisten vielfach in Vollzugseinrichtungen stattgefunden hat, sorgen dafür, dass sich nun auch Nordrhein-Westfalen dieser Problematik annimmt.

Ein effektiver Umgang mit dieser Tätergruppe und aussichtsreiche Strategien, eine Deradikalisierung zu bewirken, werden sicherlich ausschlaggebend dafür sein, diese Klientel wieder in die Gesellschaft zu integrieren und für eine Lebensgestaltung zu gewinnen, die auf den Werten des Grundgesetzes aufbaut. Vielfach waren diese Menschen wegen persönlicher Defizite nicht in der Lage, den Leistungsforderungen unserer Gesellschaft zu entsprechen. Sie fühlten sich deshalb als Versager, was große Frustrationen ausgelöst hat. Der radikale Islam erklärte ihnen jedoch, sie seien in Ordnung und wichtig, um die religiösen Grundsätze des Islam in Europa und im vorderen Orient ggf. auch gewaltsam durchzusetzen.

Um diese Tätergruppe zu erreichen, bedarf es eines konzertierten Zusammenwirkens aller am Vollzug Beteiligter. Von daher müssen alle Bediensteten des Vollzuges in dieser Hinsicht fortgebildet werden. Zudem ist zusätzliches Personal für die Behandlung und die seelsorgerische Betreuung erforderlich, weil auf dieser Grundlage voraussichtlich ein Zugang zu dieser Klientel gefunden werden kann.

Daneben hat der Vollzug allerdings auch eine vorbeugende Aufgabe. Die Gesellschaft soll schließlich nicht mit fanatisierten Gewalttätern konfrontiert werden, wenn diese ihre Strafe verbüßt haben. Deshalb kommt der Bekämpfung extremistischer Tendenzen im Vollzug entscheidende Bedeutung zu. Unter allen Umständen muss verhindert werden, dass für extreme Weltanschauungen anfällige Gefangene in den nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen radikalisiert werden. Um diese Aufgaben nunmehr strategisch ausgerichtet anzugehen, sind in den Landeshaushalt
  1. 5 Planstellen für den allgemeinen Vollzugsdienst,
  2. 5 Stellen für den Sozialdienst und
  3. 4 Stellen für den seelsorgerischen Dienst zur Einstellung von Mitarbeitern mit einer islamwissenschaftlichen Qualifikation

eingestellt worden. Darüber hinaus sind im Haushaltentwurf Sachmittel vorgesehen, um die seelsorgerische Betreuung von Muslimen landesweit zu intensivieren. Hiervon verspricht sich die Landesregierung eine Immunisierung dieser Tätergruppe, der eine friedliche Auslegung des Islam durch Vertrauens- und Autoritätspersonen vermittelt werden soll.

Der BSBD ist hocherfreut, dass seine Vorstellungen damit aufgegriffen werden. Er geht zudem davon aus, dass die fachtheoretische Vorbereitung der Kolleginnen und Kollegen mit Hilfe der verfügbaren Fortbildungsmittel realisiert werden wird. Dieser erste Schritt einer konzeptionellen Vorbereitung auf eine schwierige Tätergruppe muss in den kommenden Haushaltsjahren konsequent fortgeführt werden, damit Radikalisierungstendenzen im Vollzug von vornherein prophylaktisch begegnet werden kann. Es bleibt zudem zu hoffen, dass diese Haushaltsansätze die kommenden Haushaltsberatungen unbeschadet überstehen.

Friedhelm Sanker

Foto: mopsgrafik/Fotolia.de