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Peter Brock vertrat den BSBD bei der Sachverständigenanhörung im nordrhein-westfälischen Landtag und forderte Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen.

Dienstrecht: BSBD fordert Nachbesserungen

Mit der Änderung des Grundgesetzes ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten der Länder und der Kommunen sowie der Richterinnen und Richter auf die Bundesländer übertragen worden. Nach einem Jahrzehnt des strukturellen Stillstandes macht das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz von dieser Kompetenz Gebrauch, um ein einheitliches Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen.

In der heutigen gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses und des Ausschusses Frauen, Gleichstellung und Emanzipation sowie des Unterausschusses Personal sind insgesamt 39 Sachverständige angehört worden. Seitens des BSBD hatte es sich der Landesvorsitzende Peter Brock nicht nehmen lassen, die spezifischen Forderungen des Vollzuges zu formulieren und vorzutragen.

Seitens des BSBD wurde kritisiert, dass das im Entwurf vorliegende Dienstrechtsmodernisierungsgesetz die Hoffnungen und Erwartungen der Betroffenen nur in sehr begrenztem Umfang und allenfalls punktuell erfülle. Wahrscheinlich müsse der öffentliche Dienst bereits froh sein, dass mit dem Gesetz keine neuerlichen Sparvorhaben der Landesregierung realisiert würden.

BSBD-Chef Peter Brock mahnte die Rücknahme der Kürzungen des „Weihnachtsgeldes“ an, bevor es in die monatlichen Bezüge integriert werden könne. „Dies ist eine Frage der Fairness, nachdem der öffentliche Dienst viel mehr alles andere Bevölkerungsgruppen zur Sanierung des Landeshaushaltes herangezogen worden ist“, stellte der Gewerkschafter klar. Auch stehe die Ministerpräsidentin den Kolleginnen und Kollegen im Wort, die zugesagt habe, die Wiederanhebung des „Weihnachtsgeldes“ im Zuge der Reform des öffentlichen Dienstrechts aufgreifen zu wollen.

Peter Brock begrüßte die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten Gitterzulage, forderte aber gleichzeitig zu deren Anhebung auf das Niveau der Polizeizulage auf. „Dies wäre ein wichtiges Signal der Wertschätzung. In Nordrhein-Westfalen wird im Bereich des Justizvollzuges erheblich weniger Personal als in anderen Flächenländern eingesetzt. Zudem bewegt sich das Land bei der Besoldung allenfalls im Mittelfeld aller Bundesländer. Angesichts der hohen Belastung der Strafvollzugsbediensteten in NRW“, so der BSBD-Chef, wäre die Erhöhung der Zulage ein wichtiges Zeichen der Anerkennung.“

Für den BSBD forderte Peter Brock, die Ausgleichzulage bei besonderen Altersgrenzen an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. Als die besondere Altersgrenze vor Jahren vom 60. auf das 62. Lebensjahr erhöht worden sei, sei unverzüglich die Zulage entsprechend abgeschmolzen worden. Jetzt, wo die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2029 auf das 67. Lebensjahr angehoben werde, ließen die Anpassungen leider auf sich warten. Zudem sei es an der Zeit, den Kaufkraftverlust der zurückliegenden Jahre auszugleichen und die Zulage auf mindestens 6.000,00 Euro anzuheben.

Im Rahmen der Anhörung forderte der BSBD-Vorsitzende für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und Werkdienstes die Schaffung eines gesetzlichen Anspruches auf unentgeltliche Ausstattung mit Bekleidung und Ausrüstung, die die besondere Art des Dienstes erfordere. Eine solche Regelung sei zur Gleichstellung der Vollzugsdienste mehr als überfällig.

Um die besondere Qualifikation, die der Werkdienst mit der vorgeschriebenen Meisterprüfung in den Vollzug einbringt, angemessen zu honorieren und die damit verbundenen Kosten auszugleichen, hat der BSBD-Vorsitzende nachdrücklich dazu aufgefordert, die sogenannte Meisterzulage von derzeit 39,79 Euro auf 150,00 Euro anzuheben. Der Vollzug sei auf motivierte Berufsausbilder und Betriebsleiter angewiesen, weil gerade von der beruflichen Rehabilitation und Qualifizierung von Inhaftierten ganz wesentlich das Gelingen der Wiedereingliederungsbemühungen abhänge. Diese spezifischen Leistungen, die unter schwierigsten Bedingungen zu erbringen seien, müssten finanziell anerkannt und honoriert werden, forderte Peter Brock zur Nachbesserung des Gesetzentwurfes auf.

Die Stellungnahme des BSBD zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz steht zum Download bereit.

Friedhelm Sanker


Redaktioneller Nachtrag:
Das Ausschussprotokoll der o.g. öffentlichen Anhörung von Sachverständigen wird vom Landtag als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Ab Seite 72 sind dort auch die Einlassungen unseres BSBD-Landesvorsitzenden, Peter Brock, nachzulesen.

Hier geht es zum Download.