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Einkommensrunde 2017: Tarifverhandlungen mit gutem Ergebnis für den Strafvollzug abgeschlossen

In Potsdam endet der Tarifkonflikt mit einem sachgerechten Kompromiss. Noch bis kurz vor der Einigung sah es nach einem Scheitern der Verhandlungen aus, weil Uneinigkeit über die Höhe des Gesamtpaketes bestand. Bei dieser Tarifrunde spielten neben der linearen Anpassung der Gehälter strukturelle Verbesserungen eine gewichtige Rolle.

Dabei konnte der BSBD die Erhöhung der „Gitterzulage“ ebenso erreichen wie eine vernünftige Übergangsversorgung bei der Inanspruchnahme der besonderen Altersgrenze für den allgemeinen Vollzugs- und Werkdienst.

Die Einigung im Einzelnen:

  • Anhebung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017, mindestens um 75 Euro als soziale Komponente,
  • die weitere Anhebung um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018,
  • die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018,
  • Auszubildende erhalten eine in zwei Schritten von jeweils 35 Euro erhöhte Vergütung sowie
  • künftig 29 Tage Urlaub im Jahr.
  • Vereinbarung einer Ãœbergangsversorgung für Beschäftigte im Justizvollzug und im feuerwehrtechnischen Dienst gem. § 47 Abs. 3 TV-L, die die Nachteile des vorzeitigen Renteneintritts mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 65 v.H. des Tabellenentgeltes der Entgeltgruppe 7, Stufe 6, für die Dauer von maximal 36 Kalendermonate ausgleichen soll. Nach derzeitigem Stand erreicht der finanzielle Ausgleich die Höhe von rund 70.000 Euro.
  • Zahlung der Vollzugszulage unter den gleichen Voraussetzungen, die für entsprechende Beamte des jeweiligen Arbeitgebers gelten.

DBB-Verhandlungsführer Willi Russ zeigte sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden, weil eine vernünftige Balance zwischen Erhöhung der Gehälter und Durchsetzung von strukturellen Verbesserungen erreicht worden sei.

Gegenüber den Medien machte der Gewerkschafter darauf aufmerksam: „Wir haben die moderate lineare Erhöhung der Gehälter und dringend notwendige Strukturverbesserungen durchsetzen können. Dies wird die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt durch Steigerung der Attraktivität verbessern. Daneben können sich die Kolleginnen und Kollegen künftig über ein deutliches Plus im Portemonnaie freuen.

Mit der verbindlichen Prozessvereinbarung zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich haben wir zudem einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes getan. Wir werden in nächster Zeit darauf zu achten haben, dass die anstehenden Fragen zu Eingruppierung und Wertigkeit nicht auf die lange Bank geschoben werden.“ Außerdem forderte Russ die Bundesländer auf, das erzielte Verhandlungsergebnis zeit- und inhaltsgleich für die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen zu übernehmen.

In Düsseldorf zeigte die BSBD-Chef Peter Brock von dem Ergebnis der Tarifverhandlungen angetan, weil es gelungen ist, die Übergangsversorgung und die Vollzugszulage einer sachgerechten Lösung zuzuführen. „Für den Bereich des Vollzuges ist das Ergebnis positiv. Unsere langjährigen Bemühungen und Interventionen haben sich damit ausgezahlt.“

Wenn man allerdings den Einkommensrückstand zur Gesamtwirtschaft betrachtet und auch die Forderungen des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz berücksichtigt, dann hätte es linear auch etwas mehr sein können. Immerhin sieht  Schulz eine wesentliche Ursache für die sich öffnende Schere zwischen Arm und Reich in der Lohnpolitik und -zurückhaltung während der letzten zehn Jahre. Da hätte es den überwiegend durch SPD-Ministerpräsidenten repräsentierten Bundesländern gut zu Gesicht gestanden, die Auffassungen ihres Kanzlerkandidaten durch reale Politik zu fördern und zu bestätigen.

Nachdem die NRW-Landesregierung, so Peter Brock, die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger bereits zugestanden, allerdings eine zeitliche Verschiebung von drei Monaten vorgesehen habe, stünde es der Ministerpräsidenten Hannelore Kraft vor den anstehenden Landtagswahlen im Mai 2017 gut zu Gesicht, auch die zeitgleiche Übertragung zuzugestehen, weil der Tarifabschluss doch sehr moderat ausgefallen ist und deshalb finanziell durch das Land zu stemmen sein dürfte.

Friedhelm Sanker