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Landesregierung und Gewerkschaften haben sich über Erhöhung von Besoldung und Versorgung verständigt.

Einkommensrunde 2017: Tarifvertragsergebnis wirkungs- aber nicht zeitgleich übernommen

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), stv. Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne) und Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) haben mit den Gewerkschaftsvertretern einen Kompromiss über die Erhöhung von Besoldung und Versorgung erzielt. Die Einkommen der nordrhein-westfälischen Staatsdiener werden 2017 und 2018 wie die der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes steigen.

Der Wermutstropfen dieser Übereinkunft: Die Anhebung für das laufende Jahr wird erst mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten mit Wirkung vom 1. April 2017 erfolgen. Die Delegation des DBB unter der Leitung des Vorsitzenden Roland Staude war nach dem Gespräch nicht gerade euphorisiert, aber immerhin einigermaßen zufrieden, weil es gelungen ist, für das Jahr 2018 auch eine zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses durchzusetzen.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Besoldung und Versorgungsbezüge steigen ab 1. April 2017 um 2,0 Prozent.
  • Die Untergrenze für das Gehaltsplus beträgt mindestens 75 Euro und ist nicht – wie im Bereich der Beschäftigten – an bestimmte Entgelt- oder Besoldungsgruppen gebunden.
  • Das Land verzichtet darüber hinaus auch auf den Altersvorsorgeabzug von 0,2 Prozent für Beamte und Versorgungsempfänger, der 2017 letztmalig fällig geworden wäre.
  • Besoldung und Versorgungsbezüge werden 2018 um 2,35 Prozent erhöht. Eine zeitliche Verschiebung erfolgt nicht, so dass die Anpassung bereits zum 1. Januar 2018 wirksam wird.
  • Anwärter und Referendare erhalten ein monatliches Plus von 35 Euro. Für die Anwärter haben sich Landesregierung und Gewerkschaften geeinigt, den Erholungsurlaub um einen Tag auf insgesamt 29 Arbeitstage im Jahr auszuweiten.

Die zeitliche Verschiebung war den Gewerkschaften bereits 2015 angekündigt worden. Auch im Wahljahr 2017 ließ sich die Landesregierung leider nicht mehr umstimmen. Vermutlich ist die Erinnerung an das Jahr 2010 bereits verblasst, als die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der damaligen „Regierung Rüttgers“ wegen eines vergleichbaren Verhaltens bei der seinerzeitigen Landtagswahl reihenweise das Vertrauen entzogen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans zeigte sich daher auch zufrieden und war überzeugt, einen fairen Kompromiss gefunden zu haben.

Immerhin konnte das Thema der Einkommensanpassung zügig abgeräumt werden und fairerweise ist zuzugestehen, dass der Verzicht auf den an sich für das Jahr 2017 fälligen Altersvorsorgeabzug von 0,2 Prozent ein kleines Zugeständnis gegenüber den Kolleginnen und Kollegen ist.

Für den BSBD wertete dessen Vorsitzender Peter Brock das Ergebnis verhalten optimistisch. An sich seien die Rahmenbedingungen für die diesjährige Einkommensrunde bereits 2015 festgezurrt worden. Der nochmalige Einstieg in die Verhandlungsphase hat dazu geführt, dass das Land nunmehr auf den an sich fälligen Altersvorsorgeabzug verzichtet und eine besoldungsgruppenunabhängige Mindestanpassung von 75,00 Euro garantiert. „Die zeitliche Verschiebung der Erhöhung von Besoldung und Versorgung in 2017 stellt allerdings einen erneuten Beitrag der beamteten Kolleginnen und Kollegen zur Haushaltskonsolidierung dar. Da täuschen auch noch so schöne Worte nicht drüber hinweg. Wir müssen jetzt endlich davon wegkommen, die Haushaltsprobleme des Landes auf dem Rücken des Personals zu lösen. Gesamtgesellschaftliche Probleme müssen durch die gesamte Gesellschaft gelöst werden und nicht nur durch eine bestimmte Beschäftigtengruppe, auf die man kraft Gesetzes Zugriff hat“, merkte BSBD-Chef Peter Brock kritisch an. Er wies zudem darauf hin, dass als ungerecht empfundene politische Entscheidungen durchaus Einfluss auf das Wahlverhalten der Betroffenen haben könnten.

Friedhelm Sanker


Symbolbild im Beitrag © domoskanonos  / Fotolia.de