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Ditib-Imamen, die sich keiner Sicherheitsüberprüfung unterziehen, verweigert Justizminister Kutschaty den Zugang zu den NRW-Vollzugseinrichtungen.

NRW-Justizminister verweigert Ditib-Imamen Zutritt zu den Vollzugseinrichtungen

Seit geraumer Zeit ist Nordrhein-Westfalen dazu übergegangen, auch die in den Vollzugseinrichtungen tätigen Imame sicherheitstechnisch zu überprüfen. Nachdem sich speziell die zahlreichen Ditib-Imame dieser Überprüfung teilweise entziehen, indem sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, hat Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) jetzt die Notbremse gezogen und diesen Geistlichen den Zutritt zu muslimischen Häftlingen in den Gefängnissen verweigert.

Der BSBD sieht dies als überfälligen Schritt an, um die seelsorgerische Betreuung auch von Muslimen auf eine verlässliche, transparente Grundlage zu stellen.

Die Erfahrungen aus Nachbarländern lehren, dass Vollzugseinrichtungen einen effektiven Nährboden für die Radikalisierung von Muslimen bilden, weil hier Personen untergebracht sind, die bislang im Leben nicht viel auf die Reihe bekommen haben. Diese Personengruppe ist daher für Mittel der Suggestion empfänglich und anfällig. Wenn ihnen durch vermeintliche religiöse Autoritäten Wege aufgezeigt werden, wie sie ihrem Leben einen spirituellen Sinn verleihen und von der Verlierer- auf die Siegerseite wechseln können, dann besteht ein hohes Radikalisierungsrisiko. Seit dem letzten Jahr unternimmt Nordrhein-Westfalen jetzt erste Anstrengungen, solchen Entwicklungen durch fachkompetentes Personal und ein Deradikalisierungskonzept entgegenzuwirken.

Diese Bemühungen können jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn sie nicht durch die Seelsorge von externen Imamen konterkariert werden. Der BSBD vertritt wegen der großen Bedeutung der Seelsorge für mögliche Radikalisierungen während eines Gefängnisaufenthaltes die Auffassung, dass nur solche externen Imame zur seelsorgerischen Betreuung von Muslimen zugelassen werden sollten, bei denen bekannt und nachvollziehbar ist, was sie während des Freitagsgebetes predigen. Dass was sich in den Moscheen in der Bundesrepublik zuträgt, ist nicht sehr ermutigend. Vielfach sind die Inhalte der Predigten kaum dazu angetan und geeignet, die Integration von Muslimen in die offene deutsche Gesellschaft zu fördern.

Da Ditib-Imame mit hoher Wahrscheinlichkeit eine größere Loyalität gegenüber dem türkischen als gegenüber dem deutschen Staat empfinden werden, hält es der BSBD grundsätzlich für problematisch, sie mit der seelsorgerischen Betreuung von inhaftierten Muslimen zu betrauen. BSBD-Chef Peter Brock machte die Position der Gewerkschaft deutlich, in dem er darauf verwies, dass das Abdriften von Muslimen in den Vollzugseinrichtungen in die konservativen Strömungen des Salafismus oder des Wahabismus eine konkrete Gefahr darstelle. „Um unsere Bemühungen, das Abrutschen von inhaftierten Muslimen in die Radikalität zu verhindern, nicht selbst zu unterlaufen, ist es dringend geboten zu wissen, was im Rahmen der Seelsorge und der Predigten inhaltlich vermittelt wird. Gesamtgesellschaftlich ist der konservative Islam auf dem Vormarsch. Es sind durchaus Zweifel angebracht, ob das, was in vielen Moscheen gepredigt wird, den Boden des Grundgesetzes nicht bereits verlassen hat. Deshalb vertreten wir vom BSBD die Auffassung, dass wir uns im Strafvollzug keine Experimente mehr leisten sollten. Wir empfehlen der Landesregierung daher, nur noch solche Imame mit der Seelsorge von muslimischen Gefangenen zu betrauen, die die sichere Gewähr dafür bieten, dass sie einen grundgesetzkompatiblen Islam predigen“, verdeutlichte Peter Brock die Sicht der Gewerkschaft Strafvollzug.

Friedhelm Sanker


Symbolfoto im Beitrag © Leo Lintang / Fotolia.de