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Zusätzliche Beförderungen für die Laufbahnen des mittleren Dienstes

Der nordrhein-westfälische Landtag hat Anfang April das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung bei Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen. Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbirgt sich ein umfangreiches Artikelgesetz, mit dem u.a. auch das Landesbesoldungsgesetz geändert worden ist.

Die Landesregierung hat mit diesem Gesetz auch eine langjährige Forderung des BSBD aufgegriffen und die Möglichkeit geschaffen, dass in einem nicht unbedeutenden Umfang zusätzliche Zulagenstellen in den Laufbahnen des mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) eingerichtet werden können.

Seit Jahren ist der BSBD darum bemüht, den Umfang der Zulagenstellen auszuweiten. Nach den Zulagenkatalogen für die Laufbahnen des mittleren Verwaltungsdienstes, des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes erfüllen deutlich mehr Funktionen nach Aufgabenzuschnitt und Verantwortung die Voraussetzungen für die Ausstattung mit einer solchen Zulage als Zulagen tatsächlich im Haushalt ausgebracht werden können und damit real zur Verfügung stehen.

Bislang konnten nach der Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 9 für 30 Prozent der Stellen in Besoldungsgruppe A 9 Zulagen ausgewiesen werden. Dieser Prozentsatz ist durch das jetzt beschlossene Gesetz auf 35 Prozent angehoben worden. Dies reicht nach Einschätzung des BSBD noch nicht aus, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Damit werden künftig aber immerhin weitere rund 100 Funktionsinhaber in den drei genannten Laufbahnen mit einer Zulage in Höhe von derzeit 284,75 Euro (Stand: 1.1.2017) rechnen können. Der BSBD wird jetzt nachdrücklich dafür eintreten, dass die geschaffenen Beförderungsmöglichkeiten noch in diesem Jahr ausgeschöpft und besetzt werden. Die durch freie Planstellen entstehenden Minderausgaben dürften ausreichen, um die Beförderungen zu finanzieren. Sollten sich wider Erwarten Schwierigkeiten ergeben, geht der BSBD davon aus, dass die Aufstiegsmöglichkeiten spätestens mit dem Haushalt 2018 realisiert werden.

Peter Brock, Vorsitzender des BSBD-NRW, wertete die neu geschaffenen Beförderungsmöglichkeiten als ein ermutigendes Zeichen für die Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes. „Diesem Schritt müssen allerdings noch einige weitere folgen, um möglichst alle in den Zulagenkatalogen enthaltenen Funktionen mittelfristig auch tatsächlich mit einer entsprechenden Zulage ausstatten zu können“, gab der Gewerkschafter die künftige Marschrichtung vor.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag von Elnur Amikishiyev/ Fotolia.de