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Frauenförderung: Landesregierung kehrt zu alter Regelung zurück

Ein Kernstück rot-grüner Personalpolitik war die Bevorzugung von Frauen, die lediglich im Wesentlichen die gleiche Leistung wie männliche Konkurrenten aufwiesen. Bei gleicher Grundnote sollten danach weitere auf Leistung beruhende Hilfskriterien bei der Bewerberauswahl außen vor bleiben. Den Ausschlag sollte in diesen Fällen das Geschlecht geben.

Diese Regelung des Landesbeamtengesetzes hatte das Oberverwaltungsgericht Ende 2016 für verfassungswidrig erklärt. Die neue Landesregierung ist jetzt zu der bis Mitte 2016 geltenden Rechtslage zurückgekehrt.

Am 13. September 2017 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die umstrittene Bevorzugung von Frauen bei der Übertragung von Beförderungsämtern mit den Stimmen von CDU, FDP und AFD gekippt. Nunmehr sind Frauen bei gleicher Leistung wieder bevorzugt zu befördern, wenn im jeweiligen Beförderungsamt weniger Frauen als Männer vorhanden sind. Der Gesetzentwurf der Landesregierung korrigiert damit ein sehr ideologisch geprägtes Vorhaben der Vorgängerregierung.

Gegen die vom OVG Münster für verfassungswidrig erklärte Regelung von Rot-Grün hatten weit mehr als einhundert Beamte geklagt, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sahen. Seither konnte sich als einziger der Finanzminister des Landes freuen, weil viele Beförderungsverfahren wegen der anhängigen Konkurrentenklagen auf Eis lagen und deshalb keine erhöhten Bezüge gezahlt werden mussten.

In Düsseldorf erklärte BSBD-Chef Peter Brock: „Es ist erfreulich, dass die schwarz-gelbe Landesregierung Wort hält und zu einer bewährten Regelung zurückkehrt. Zwar ist der Vollzug nur geringfügig betroffen, doch ist es ein Gebot der Fairness, dass die bislang blockierten Beförderungsverfahren jetzt schnell zu einem positiven Abschluss gebracht werden.“

Friedhelm Sanker

Das Symbolfoto im Beitrag stammt von Kalim/Fotolia.de