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JVA Kleve: Die Linke fordert Rücktritt von JVA-Leiter Gansweidt

Man weiß nicht so recht, ob man weinen oder lachen soll, wenn man die Forderung des stv. Landessprechers der Linken, Jules El-Khatib, im Zusammenhang mit dem Tod eines zu Unrecht inhaftierten Syrers liest. Er hat offenbar die Chance gewittert, seine nach der Landtagswahl 2017 fast in der Bedeutungslosigkeit verschwundene politische Gruppierung mal wieder ins Gespräch zu bringen.

Dabei sollte es auch Herrn El-Khatib klar sein, dass es von unschätzbarem Vorteil ist, wenn man erhobene Vorwürfe auch beweisen kann.

Bei einem derart hohen gesinnungsethischen Anspruch, wie „Die Linke“ ihn allenthalben postuliert, sollte man sich diesem Anspruch selber nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch im praktischen politischen Handeln und Fordern verpflichtet fühlen. Den tragischen Tod eines Menschen ohne die Spur eines Beweises für eine Rücktrittsforderung zu nutzen, ist einfach nur schäbig. Die Verzweiflung muss schon sehr groß sein, wenn die Linke zu solch fragwürdigen Mitteln greift.

Für den stv. Sprecher der NRW-Linken ist - Medienberichten zufolge - offenbar sofort klar gewesen, dass die Verantwortung für die unrechtmäßige Inhaftierung des Amed A. nur beim Anstaltsleiter liegen konnte. Das auch andere Personen oder Institutionen verantwortlich sein könnten, kam ihm offenbar gar nicht erst in den Sinn. Die Rücktrittsforderung des Herrn El-Khatib lässt zunächst einmal mangelnden Sachverstand und mangelnde Sachkenntnis erkennen. Im Zeitalter von Google & Co. sollte es aber einem führenden Repräsentanten einer landesweit agierenden politischen Gruppierung möglich sein, sich schlau zu machen und sich einigermaßen zutreffend zu informieren. Eine seriöse und ernst zu nehmende politische Kraft sollte zumindest pauschalierendes Stammtischniveau hinter sich lassen.

Wenn Herrn El-Khatib so sehr an dem Schicksal des Verstorbenen gelegen war, hätte er vor seinen Äußerungen gegenüber der Presse auch an der öffentlichen Sondersitzung von Rechts- und Innenausschuss des Landtages am 5. Oktober 2018 teilnehmen können, dann hätte er zumindest eine Vorstellung von dem recht komplexen Sachverhalt des Falles gewinnen können und dann wäre ihm auch klar geworden, dass der Vollzug für die falsche Identitätsfeststellung des Amed A. nicht vorrangig Verantwortung trägt.

Behördenleitungen werden im Rahmen des geltenden Beamtenrechts ernannt. Sie sind dann für die Leitung der Institution persönlich verantwortlich und können nicht einfach von diesem Amt zurücktreten. Ablösungen sind aus den unterschiedlichsten Gründen möglich, soll eine Ablösung aber wegen einer behaupteten Pflichtverletzung erfolgen, hat dieser Maßnahme ein rechtsstaatliches Verfahren voranzugehen. Wäre dies anders, wäre politischer Willkür Tor und Tür geöffnet.

In dem Fall, den der Linken-Sprecher zum Anlass für seine Rücktrittsforderung nimmt, gibt es bislang nicht einmal einen Anfangsverdacht, dass eine Dienstpflichtverletzung des Anstaltsleiters vorliegen könnte. Vertreter politischer Parteien sind daher gut beraten, faktenbasiert zu argumentieren. Herr El-Khatib ist in diesem Fall offenbar vom Pfad der politischen Tugend abgekommen und in die Irre gelaufen. Ihm ist zu empfehlen, sich künftig vor politischen Statements zunächst sachkundig zu machen. Ansonsten droht ihm persönlich vielleicht das gleiche Schicksal, das seine Partei derzeit bereits erdulden muss: die politische Bedeutungslosigkeit.

Ohne zureichende Gründe die persönliche und berufliche Integrität eines Menschen zu attackieren und zu diskreditieren, sollte sich für Mandatsträger von politischen Parteien grundsätzlich verbieten. Dies gilt besonders für solche Gruppierungen, für die moralische Werte im Zweifel höher stehen als die Interessen des Landes.

Friedhelm Sanker