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Beihilfen: Anpassung an Verfahrensänderungen und Preisentwicklung

Zum 01. Januar 2019 sind einige Änderungen des Beihilferechts in Kraft getreten. Diese waren notwendig geworden, um die Beihilfeleistungen der Preisentwicklung sowie geänderten Verfahrensabläufen anzupassen.

Nachdem im vergangenen Frühjahr die „Beihilfe NRW App“ an den Start gegangen ist, mit dem Belege schnell und unkompliziert an die Beihilfestelle übermittelt werden können, machte der Mindestbetrag von 200,00 Euro je Antrag keinen Sinn mehr. Daneben sorgte allerdings auch die Preisentwicklung im Gesundheitswesen dafür, dass sich das Land zu leichten Verbesserungen genötigt sah.

War bislang bei Krankenhausbehandlungen ein Eigenanteil für maximal 30 Tage im Kalenderjahr in Höhe von 750,00 € in Abzug zu bringen, wird dieser Betrag auf 500,00 € und maximal 20 Tage/Jahr reduziert.

Bei Aufwendungen für eine Familien- und Hauspflegekraft steigt der beihilfefähige Betrag auf 11,00 € je Stunde, maximal auf 88,00 € pro Tag.

Die Kosten für Hörgeräte werden ab Jahresbeginn mit 1.500,00 € je Ohr als beihilfefähig anerkannt. Bislang waren es lediglich 1.400,00 €. Eine wesentliche Verbesserung stellt die Verlängerung der Antragsfrist auf nunmehr zwei Jahre dar. Die bisher geltende Jahresfrist war in Verbindung mit dem Mindestbetrag der Antragstellung von 200,00 € doch oftmals schneller erreicht, als man vermutete.

Ăśber die aktuellen Ă„nderungen hat die Finanzverwaltung eine Informationsschrift verfasst, die wir Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen.

Download der Informationen fĂĽr Beihilfeberechtigte als PDF-Datei (312kb)

Foto im Beitrag © Jonas Glaubitz / Fotolia.de