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Einkommensrunde 2019: Landesregierung lässt sich Zugeständnisse abringen

Die Landesregierung hatte recht kurzfristig für heute zum Besoldungsgespräch gebeten. Neben der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsgebereich hatte sich die DBB NRW-Delegation unter Leitung des Vorsitzenden Roland Staude zum Ziel gesetzt, im Hinblick auf die von der Landesregierung und speziell Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) angekündigte Attraktivitätsoffensive konkrete Zugeständnisse zu erreichen.

Nach Abschluss des Treffens ist festzustellen, dass ein moderater Einstieg in die Verbesserung der Bezahlstrukturen erreicht werden konnte. Neben der bereits angekündigten linearen Erhöhung steigen die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter jeweils zum 1. Januar 2019 und 2020 um 50 Euro monatlich, außerdem erhalten sie einen zusätzlichen Tag Urlaub. Darüber hinaus soll verbeamteten Pflegekräften eine dynamische Zulage in Höhe von 120 Euro monatlich gezahlt werden.

DBB NRW-Chef Roland Staude zeigte sich zufrieden, dass die Landesregierung sich zu weiteren Schritten der Verbesserung der Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst in NRW bereitgefunden hat. Staude: „Auch die Bereitschaft, künftig gemeinsam die Möglichkeiten der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes zwischen Rhein und Weser zu diskutieren und abzusprechen, ist positiv zu bewerten.“ Als Themen für die nächsten Gespräche wollen sich Gewerkschaft und Landesregierung den Fragen der Dauer und Gestaltung der Arbeitszeit und des Schichtdienstes annehmen, um hier zu spürbaren Verbesserungen zu gelangen.

Die getroffenen Vereinbarungen im Einzelnen:

  • Zum 1. Januar 2019 und 2020 erfolgt jeweils eine Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von 3,2 Prozent, zum 1. Januar 2021 erfolgt eine weitere Anpassung in Höhe von 1,4 Prozent.
  • Die Anwärterbezüge sowie die Bezüge der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare steigen jeweils zum 1. Januar 2019 und 2020 um 50 Euro. Außerdem erhalten die Anwärterinnen und Anwärter einen zusätzlichen Urlaubstag.
  • Die verbeamteten Pflegekräfte erhalten eine dynamische Zulage in Höhe von 120 Euro.
  • Eine verbindliche Zusage, Möglichkeiten der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erörtern. In absehbarer Zeit soll über die Themen Arbeitszeit und Schichtdienst verhandelt werden.

BSBD-Chef Peter Brock zeigte sich über die getroffenen Vereinbarungen erfreut, weil die Landesregierung Wort halte. So sei die Anhebung der Anwärterbezüge sehr positiv zu bewerten. Da der Grundbetrag um 50 € angehoben werde, erhöhe sich auch der für die Laufbahnen des Werkdienstes und des allgemeinen Vollzugsdienstes geltende Sonderzuschlag. Die Bezüge dieser Nachwuchskräfte erhöhten sich 2019 und 2020 damit um insgesamt jeweils 75 €. Brock hofft, dass diese Maßnahme sich positiv auf die Nachwuchsgewinnung auswirken wird.

„Auch die dynamische Zulage für Pflegekräfte trägt den gewachsenen Anforderungen angemessen Rechnung. Im Gesetzgebungsverfahren werden wir darauf achten, dass diese Zulage auch den Krankenpflegekräften des Vollzuges gezahlt und die Zulage nicht durch zweifelhafte Anrechnungsvorschriften durch die Hintertür wieder abgeschmolzen wird“, stellte Peter Brock für den BSBD klar.

„Auch der Wille, endlich über die Dauer der Arbeitszeit und den Schichtdienst in Verhandlungen eintreten zu wollen, ist positiv zu bewerten. Bei der Arbeitszeit besteht dringender Handlungsbedarf, weil zu Beginn der 1990er Jahre, als die Arbeitszeit auf 38,5 Std./Woche abgesenkt wurde, diese Arbeitszeitverkürzung durch Einkommensverzicht der Kolleginnen und Kollegen bezahlt worden ist. Bei der später erfolgten Erhöhung der Arbeitszeit auf bis zu 41 Wochenstunden wurde der Geldwert der Arbeitszeitverlängerung nicht an die Kolleginnen und Kollegen zurückgegeben, sondern als Sparbeitrag des öffentlichen Dienstes zum Haushalt vereinnahmt. Der Geldwert von diesen bis zu 2,5 Stunden je Woche und Bediensteten steht seither zur Disposition“, mahnte der BSBD-Chef dringenden Handlungsbedarf an.

Auch die Regelungen zum Schichtdienst auf den Prüfstand zu stellen, hält der BSBD für sachgerecht. Diese belastenden Dienste müssen anständig honoriert und von Freischichten flankiert werden, damit die physischen und psychischen Belastungen spürbar reduziert und zurückgeführt werden können. Mit diesen Maßnahmen sei der Einstieg in die Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes eingeleitet worden. Dieser eingeleitete Prozess, so Peter Brock, müsse jetzt noch durch eine vernünftige, auf Aufgaben- und Leistungsangemessenheit beruhende Besoldungsstruktur abgerundet und vollendet werden.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © oatawa / stock.adobe.com