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Expertenkommission sieht mehr Licht als Schatten

Am 16. Juli 2019 hat die Expertenkommission Justizminister Peter Biesenbach (CDU) ihren Abschlussbericht im Rahmen einer Pressekonferenz übergeben. Mit ihrer Expertise hat die Kommission Optimierungsmöglichkeiten beim Brandschutz, der Kommunikation und für die Behandlung psychischer Erkrankungen entwickelt und vorgestellt.

Anlass für die Einsetzung des Expertenteams durch den Justizminister war vorrangig der Tod eines zu Unrecht inhaftierten Syrers, der an den Folgen eines Zellenbrandes in der JVA Kleve gestorben war. Erfreulicherweise greifen die Vorschläge der Kommission viele konkrete Vorstellungen des BSBD zur Verbesserung der Lage in den Vollzugseinrichtungen des Landes auf. Bei der Präsentation des Untersuchungsergebnisses erklärte Kommissionsvorsitzender Heiko Manteuffel, das Gremium habe in den untersuchten Einrichtungen mehr Licht als Schatten gefunden.

Mit ihren Vorschlägen, so die Experten, solle ein Beitrag zur partiellen Verbesserung der Verhältnisse sowohl für die Gefangenen als auch für die Bediensteten angestoßen werden. Durch ihre Besuche in sechzehn Vollzugseinrichtungen habe sich bei der Kommission die Überzeugung verstärkt, das Brandschutz in einer Vollzugseinrichtung ein schwieriges Unterfangen sei. Zwangsläufig kollidiere dieser mit anderen Aufgaben und Zielen des Vollzuges. Allein schon die sehr unterschiedliche Bausubstanz der Einrichtungen mache ein einheitliches Brandschutzkonzept illusorisch.

Brandschutz soll vorrangig verbessert werden

Der gesetzlich normierte Angleichungsgrundsatz verlangt, die Deprivation des Einzelnen möglichst gering zu halten. Da der überwiegende Teil der Gefangenen raucht, sind folglich in den Hafträumen Tabakwaren und Einmalfeuerzeuge vorhanden. Zudem gibt es mit der Haftraumausstattung, der Bekleidung und der Matratze eine beachtliche Brandlast in den Hafträumen. Und auch die vorhandenen elektrischen Geräte können leicht manipuliert und zur Entzündung von brennbarem Material verwendet werden. Für die Inhaftierten besteht folglich immer die Möglichkeit, in dem von ihnen bewohnten Haftraum ein Feuer zu legen, aus welchen Gründen auch immer. Zumindest lehrt die Erfahrung, dass solche Verhaltenstendenzen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können.

Speziell die Matratzen sind nach Einschätzung von Prof. Dr. Roland Goertz, Inhaber des Lehrstuhls für Chemische Sicherheit und Abwehrenden Brandschutz an der Bergischen Universität Wuppertal und Mitglied der Expertenkommission, hoch gefährlich und sollten schnellstmöglich durch schwer entflammbare Matratzen ersetzt werden.

Im Bereich der Ausstattung der Hafträume hat die Kommission festgestellt, dass seit Jahren eine Minimierung der Brandlast in den Hafträumen betrieben wird. So wird die Möblierung derzeit aus schwer entflammbaren Verbundwerkstoffen mit kunststoffbeschichteten Oberflächen hergestellt. Die Kommission empfiehlt insoweit, die Produktionskapazitäten in den Arbeitsbetrieben auszuweiten, um zeitnah flächendeckend eine entsprechende Ausstattung der Vollzugseinrichtungen zu erreichen.

Insgesamt hat die Kommission 24 Vorschläge zur Verbesserung des Brandschutzes gemacht, wobei dem flächendeckenden Einsatz von Brandfluchthauben entscheidende Bedeutung zukommt, weil sie die Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzen, zur Rettung von Menschenleben einen brennenden Haftraum zu öffnen, ohne ein übergroßes Risiko für die eigene körperliche Unversehrtheit eingehen zu müssen.

Das Filtersystem der Hauben ist gut geeignet, Kohlenmonoxid zurückzuhalten und somit einen guten Schutz vor einer Rauchgasintoxikation zu bieten. Weil der Einsatz der Hauben keine Vorsorgeuntersuchungen erfordert und im Brandfall einfach zu handhaben ist, erklärte Justizminister Peter Biesenbach vor der versammelten Presse, dass mit der Beschaffung noch während des laufenden Jahres begonnen werde und auch die Matratzen sollten unverzüglich ausgetauscht werden.

BSBD-Chef Peter Brock zeigte sich angetan von diesen Vorschlägen, weil sie dazu beitragen, langjährige BSBD-Forderungen der Umsetzung zuzuführen. Mit Brandfluchthauben und der weiteren Reduzierung der Brandlast in den Hafträumen vermindern sich auch die Gesundheitsrisiken für die Kolleginnen und Kollegen im Brandfall. Peter Brock: „Wir halten diese Vorschläge für zielgerichtet und effektiv, um den Brandschutz in den Vollzugseinrichtungen zu verbessern. Erfreut sind wir speziell darüber, dass sich die Expertenkommission gegen den Einbau von Brandmelde- und stationären Löschanlagen ausgesprochen hat, weil sie brandschutztechnisch nicht notwendig und sicherheitstechnisch nicht sinnvoll sind. Hier hat die Kommission mit dem Irrglauben aufgeräumt, technische Einrichtungen könnten den Brandschutz in nennenswertem Umfang verbessern, wenn man nur genügend investiere. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Technik installiert wird, die nicht weitgehend manipulationssicher ist, erhöhen sich zwangsläufig die Risiken für den Betriebsablauf und die Sicherheit.“

Vollzugseinrichtungen verfügen über einen recht guten Kommunikationsstandard

Die Expertengruppe stellt fest, dass die NRW-Gefängnisse hinsichtlich der Weitergabe von wichtigen Informationen im Wesentlichen gut aufgestellt sind. Trotzdem gebe es in diesem Bereich Verbesserungsbedarf.

Die innerbetriebliche Kommunikationstechnik und die Konferenzsysteme seien gut geeignet, um den notwendigen Informationsfluss der unterschiedlichen Arbeitsebenen der Vollzugseinrichtungen auf beachtlichem Niveau sicherzustellen.

In den Hafträumen der NRW-Gefängnisse sind keine Kommunikationsanlagen verbaut, die über eine separate Notruffunktion verfügten. In anderen Bundesländern habe man mit den Notruftastern durchweg positive Erfahrungen gesammelt, so dass auch für NRW die Installation einer entsprechenden Technik zu empfehlen sei, stellte die Kommission heraus.

Das aus der Praxis vorgetragene Argument, die Notruffunktion könne leicht durch Gefangene missbraucht werden, ließ die Kommission nicht gelten. Insoweit stehe den Anstalten das Disziplinarrecht zur Verfügung, um konsequent reagieren zu können. Daneben könnten Sachbeschädigungen auch einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt werden.

Psychisch erkrankte Gefangene stellen Einrichtungen vor enorme Herausforderungen

Was der BSBD bereits seit längerem beklagt, ist auch den Kommissionsmitgliedern in den besichtigten Vollzugseinrichtungen nicht verborgen geblieben: nämlich die unangemessene Unterbringung und Behandlung von psychisch erkrankten Gefangenen in „normalen“ Vollzugseinrichtungen.

Die begrenzten Kapazitäten des Justizvollzugskrankenhauses NRW in Fröndenberg führen zu problematischen Verhältnissen in den Anstalten. Auf diesen Umstand weist BSBD-Chef Peter Brock seit Jahren öffentlich hin. Er hat darauf aufmerksam gemacht, dass diese ungefähr rund 300 Menschen umfassende Gruppe im Normalvollzug zur Bindung von unverhältnismäßig viel Personal führe und dass die Unterbringungsverhältnisse sowohl für Erkrankte als auch für die Kolleginnen und Kollegen die Zumutbarkeitsgrenze oftmals überschritten. Psychisch erkrankte Gefangene seien in der Forensik richtig aufgehoben.

Kommissionsmitglied Michael Skirl, ehemaliger Leiter der JVA Werl, erklärte gegenüber der Presse, dass von den ursprünglich in Fröndenberg vorhandenen 60 Therapieplätzen lediglich 14-18 genutzt werden könnten. Dies führe zu überlangen Wartezeiten der Erkrankten in ihren Heimatanstalten. Dies sei weder unter medizinischen noch unter ethischen Gesichtspunkten vertretbar.

Die Kommission schlägt zur Behebung dieses offensichtlichen Missstandes die Ausweitung der Kapazität für stationär-psychiatrisch behandlungsbedürftige Gefangene auf 160 Plätze, davon 80 Akut-Behandlungsplätze, vor.

Zudem sieht die Kommission aus fachlichen Gründen stationär behandlungsbedürftige Gefangene am besten in Kliniken des psychiatrischen Maßregelvollzuges aufgehoben und empfiehlt die Kontaktaufnahme zum Maßregelvollzugsbeauftragten des Landes NRW. Auch dieser Vorschlag greift Vorstellungen des BSBD auf, deren Realisierung wir bereits langjährig verfolgen.

Zur schnellen Besserung der Lage empfiehlt die Kommission, die ambulante psychiatrische Versorgung erheblich zu intensivieren und die Plätze des Justizvollzugskrankenhauses besser zu nutzen sowie die Behandlungszeit auf das unabdingbare notwendige Maß zu beschränken, damit die Wartezeiten in den Vollzugsanstalten deutlich begrenzt werden können. Um sowohl Erkrankte als auch die Kolleginnen und Kollegen schnell zu entlasten, schlägt die Kommission die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für Zwangsmedikationen vor. Zudem soll bei der Gruppe der zu kurzen Freiheitstrafen Verurteilten mit psychischen Problemen nach dem Willen der Kommission die Vollstreckung gem. § 455 Strafprozessordnung aufgeschoben werden.

Experten bescheinigen der Suizidprävention einen hohen Standard

Die Suizidprophylaxe in den besichtigten Einrichtungen hat nach Meinung der Experten ein hohes professionelles Niveau erreicht. Die für dieses Handlungsfeld unterbreiteten Änderungsvorschläge dürften, so die Einschätzung der Experten selbst, das gegenwärtig erreichte Qualitätsniveau nur noch sehr geringfügig steigern können. Hierauf deuteten auch die konkreten Zahlen der Suizide hin. Waren es von 1980 bis 2000 im Schnitt noch 22,3 pro Jahr, gingen die Selbsttötungen in den Jahren 2009 bis 2018 auf 12,9 jährlich zurück.

Für den BSBD zeigte sich dessen Vorsitzender Peter Brock sehr erfreut über diese Feststellung, weil sie einmal die unternommenen Anstrengungen des Vollzuges angemessen würdige. Und die Erfolge seien doch sehr bedeutsam. Dies, so Brock, werde Kritiker sicher nicht davon abhalten, dem Vollzug beim nächsten Suizid doch wieder Vorhaltungen zu machen, es sei eventuell nicht alles unternommen worden, um die Selbsttötung zu verhindern. Diese Kritiker sollten einmal die Feststellung der Kommission zur Kenntnis nehmen, dass auch in Zukunft Suizidhandlungen nicht gänzlich verhindert werden könnten.

Fazit des BSBD

Insgesamt hält der BSBD die Empfehlungen der Kommission für sachgerecht und nachvollziehbar. In den Medien ist wiederholt darüber spekuliert worden, ob sich der Justizminister mit der Einsetzung der Kommission nicht einen Bärendienst erwiesen habe, weil er sich selbst unter Zugzwang setze. Diese Auffassung teilt der BSBD nicht. Die Kommission hat viele Gestaltungsvorschläge des BSBD aufgegriffen und so auf die Ebene von Handlungsempfehlungen gehoben.

Sicher, dadurch wird ein gewisser Umsetzungsdruck erzeugt. Der BSBD hat Minister Peter Biesenbach während seiner nunmehr zweijährigen Amtszeit so kennengelernt, dass er Probleme nicht nur benennt, sondern Lösungsvorschläge entwickeln und realisieren will. Die Stellenvermehrung im Personalbereich ist hierfür ein gutes Beispiel. Und da die Stellenvermehrungen die Kapazitäten der Justizvollzugsschule übersteigen, ist er durch die Schaffung einer Nebenstelle in Hamm ebenfalls tätig geworden. Diese schnelle Reaktion auf aktuelle Entwicklungen hebt ihn deutlich auf dem Kreis vieler seiner Vorgänger heraus.

Weil die Umsetzung vieler Kommissionsvorschläge mit einem hohen Investitionsaufwand verbunden ist, wird die Opposition sicherlich nachdrücklich auf eine schnelle Realisierung drängen. Das Ziel, den Minister so in Verlegenheit bringen zu können, wird auf diese Weise allerdings kaum zu erreichen sein.

Hinsichtlich der Behandlung von psychisch erkrankten Gefangenen sollte die ambulante Therapie als Instrument genutzt werden, um Luft und Zeit für eine endgültige Lösung zu finden, die nur in der Schaffung einer ausreichenden Zahl von Therapieplätzen bestehen kann. Der BSBD spricht sich insoweit dafür aus, diese Plätze überwiegend im Bereich der Forensik zu schaffen, weil die therapeutischen Interventionen dort voraussichtlich am ehesten gelingen und die mit der Behandlung angestrebte Besserung der Erkrankungen dort am effizientesten erreicht werden kann.

Friedhelm Sanker