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Auf diese gesetzlichen Änderungen müssen wir uns 2020 einstellen

Wie in jedem Jahr treten zu Beginn eines neuen Jahres zahlreiche Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. Es wirkt so, als müsse der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern einen Arbeits- und Leistungsnachweis vorlegen. Ganz so einfach ist es jedoch nicht, denn die Regeln und Regeländerungen wirken sich mehr oder weniger nachhaltig auf die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen aus. Eine Auswahl der wichtigsten Neuregelungen haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Ab dem 1. Januar 2020 ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent gesunken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Abgabe. Beide Parteien zahlen 1,2 Prozent des Bruttoentgeltes. Die Beitragssenkung ist bis 31. Dezember 2022 befristet.

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zusätzlich erheben, ist zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent gestiegen. Die Kosten des Zusatzbeitrages teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 wieder paritätisch.

Die Kassen können über die Erhebung des Zusatzbeitrages in eigener Zuständigkeit entscheiden. Maßgebend dafür, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, dürften die jeweiligen Rücklagen sein. Es kann auch vorkommen, dass einige Kassen von der Anhebung des Zusatzbeitrages absehen.

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Betroffen von der Änderung der Handwerksordnung sind: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller. Damit gehören diese Berufe – wie schon vor 2004 – zu den zulassungspflichtigen Gewerben. Wer künftig einen Betrieb in einem der genannten Bereiche führen will, benötigt einen Meisterbrief.

Vereinheitlichte Titel für berufliche Fortbildung

Aktuell gibt es in der beruflichen Fortbildung unzählige Abschlüsse mit Bezeichnungen wie „Servicetechniker/in“, „Fachwirt/in“ oder „Fachkauffrau/-mann“. Um die internationale Vergleichbarkeit zu verbessern, werden diese nun durch das „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ vereinfacht.

Künftig gibt es die drei Stufen „Geprüfte Berufsspezialistin“ oder „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Alle anderen Bezeichnungen entfallen. Ein Meister im Handwerk darf künftig zusätzlich die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen.

Online-Handel fair gestalten

Ab Mitte Juli 2020 wird die europäische Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) in der gesamten EU verpflichtend sein. Die Verordnung beinhaltet unter anderem Transparenzregeln, die einen gerechteren Wettbewerb ermöglichen sollen. Beispielsweise sollen Online-Plattformen wie Amazon oder Check24 klare und verständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen verfassen, die unter anderem erklären, wann und warum der Zugang für Händler gesperrt werden kann.

Außerdem sind Online-Plattformen künftig verpflichtet, Ranking-Kriterien offenzulegen, nach denen Produkte und Dienstleistungen weiter oben oder unten in der Ergebnisliste erscheinen. Sie müssen zudem darüber informieren, wenn eine bezahlte Einflussnahme auf das Ranking möglich ist.

Einkommensgrenzen steigen

Für alle Steuersätze steigen die Einkommensgrenzen 2020 um 1,95 Prozent. Hiermit soll die sogenannte „Kalte Progression“ abgemildert werden. Die Regelung kommt allen Steuerzahlern zugute und sie soll bewirken, dass Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz aufgezehrt werden.

Der Grundfreibetrag, von dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, wurde seit Anfang 2020 auf 9.408 Euro erhöht.

Dienstfahrräder bleiben steuerfrei

Seit 2019 ist die Überlassung eines Dienstrads durch den Arbeitgeber für den Mitarbeiter steuerfrei. Diese Regelung wird bis 2030 verlängert. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für herkömmliche Räder als auch für Pedelecs.

Steuererklärung bei Kapitaleinkünften

Alle Arbeitnehmer, die Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben, müssen künftig zwingend eine Steuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Änderung der Steuerklassen mehrfach möglich

Ehepartner können gemäß dem Bürokratieentlastungsgesetz III künftig unbeschränkt häufig im Jahr eine Änderung der Steuerklasse beantragen. Dies soll verheirateten Steuerzahlern eine größere Flexibilität eröffnen, um auf steuerwirksame Veränderungen reagieren und die jeweils individuell günstigste Steuerklasse wählen zu können.

Zuschüsse für energetische Sanierungen und moderne Heizungen

Seit 1. Januar 2020 können Eigenheimbesitzer, die eine mehr als zehn Jahre alte Immobilie selbst nutzen und energetisch sanieren lassen wollen, einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen erhalten – verteilt über drei Jahre. Auch Kosten für Energieberater können abgesetzt werden. Die Regelung gilt zunächst bis 31. Dezember 2029.

Außerdem können Immobilienbesitzer, die in den kommenden Jahren von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umsteigen, eine 40-prozentige Förderung als Austauschprämie erhalten. Außerdem ist ab 2026 in Gebäuden, in denen eine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt.

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag beträgt seit Januar 2020 nunmehr 2.586 Euro oder bei zusammen veranlagten Eltern 5.172 Euro.

Unterhalt steigt

Der Unterhalt für Trennungskinder wird ebenfalls erhöht. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis vor Vollendung des sechsten Lebensjahres 369 statt bisher 354 Euro pro Monat. Sieben- bis Zwölfjährige bekommen 424 statt bislang 406 Euro. Kindern im Alter von 13 bis 18 steht nunmehr ein monatlicher Unterhalt von 497 Euro zu, bisher waren es 476 Euro.

Einkommensgrenze für Elternunterhalt

Eine wesentliche Verbesserung für Familien bringt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Wenn Pflegebedürftige die Kosten für ihre Pflege nicht selbst aufbringen können, mussten bislang erwachsene Angehörige einspringen. Das neue Gesetz setzt dieser Inanspruchnahme seit 2020 eine Grenze: Erst, wenn die Kinder der Pflegebedürftigen mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen, dürfen Sozialhilfeträger künftig noch auf deren Verdienst zugreifen. Umgekehrt gilt diese Einkommensgrenze auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern.

Die Renten steigen

Zum 1. Juli 2020 werden die Renten steigen – im Westen um 3,15 Prozent, im Osten um 3,92 Prozent. Die genaue Höhe der Rentenanpassung entscheidet sich jedoch erst im Frühjahr 2020.

Betriebsrenten: Freibetrag für Krankenkassenbeiträge

Betriebsrentner erhalten seit 1.1.2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro, auf den sie keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst. Liegt die Betriebsrente darüber, werden nur auf den Differenzbetrag Krankenkassenbeiträge fällig. Bislang galt eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Wer mit seiner Betriebsrente darunter lag, musste keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Wer oberhalb dieses Grenzwertes lag, musste Beiträge von der gesamten Betriebsrente abführen.

 

Diesel-Fahrverbote bald in weiteren Städten

Bislang gibt es Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Berlin, Hamburg, Darmstadt und Stuttgart. Im Jahre 2020 drohen in zahlreichen weiteren Städten vergleichbare Einschränkungen für Selbstzünder. Nach einer Auflistung des ADAC könnten demnächst auch die Städte Bonn, Dortmund, Frankfurt, Köln und Mainz betroffen sein.

Das Wohngeld wird angehoben

Am 1. Januar 2020 ist das Wohngeld gestiegen, dessen Höhe sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete richtet. Ein Zwei-Personen-Haushalt etwa bekommt durchschnittlich statt 145 nun 190 Euro Wohngeld. Zudem haben infolge der Wohngeldreform schätzungsweise 180.000 zusätzliche Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe des Wohngeldes wird künftig alle zwei Jahre angepasst – je nachdem, wie sich Einkommen und Bestandsmieten entwickeln.

Ab 2021 sollen Wohngeldempfänger zudem einen Heizkostenzuschuss erhalten. Der Grund für diese vermeintliche Wohltat: Durch das Klimapaket, insbesondere die CO2-Bepreisung, werden die Heizkosten voraussichtlich deutlich steigen. Um Geringverdiener mit diesen Kosten nicht zu belasten, sollen Haushalte mit Wohngeldanspruch zusätzlich im Durchschnitt 15 Euro mehr pro Monat erhalten.

Das Bahnfahren wird deutlich günstiger

Die Mehrwertsteuer für Fernreisen per Zug ist 2020 von 19 auf 7 Prozent gesunken. Die Bahn hat angekündigt, die Steuersenkung an die Kunden weiterzugeben.

Das Fliegen wird teurer

Mit der Novellierung des Luftverkehrssteuergesetzes wird die Luftverkehrsteuer ab 1. April 2020 angehoben. Für innereuropäische Ziele steigt die Steuer um 5,53 Euro auf 13,03 Euro, für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometer werden 33,01 Euro fällig, 9,58 Euro mehr als bisher. Für Fernflüge beträgt die Steuer künftig 59,43 Euro und steigt damit um 17,25 Euro.

Die neuen Sachbezugswerte

Die Verordnung über die Änderung der Sozialversicherungsentgelte legt die aktuelle Höhe der Sachbezugswerte fest. Diese Werte bestimmen, in welcher Höhe das Finanzamt einen geldwerten Vorteil ansetzt, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Sachleistungen gewährt. Der Sachbezugswert für Verpflegung steigt in diesem Jahr auf 258 Euro im Monat – 54 Euro für Frühstück und je 102 Euro für Mittag- und Abendessen. Für ein Frühstück, das der Arbeitnehmer verbilligt oder kostenlos bekommt, sind demnach 1,80 Euro bei der Steuer anzusetzen. Bei Mittag- und Abendessen sind es jeweils 3,40 Euro.

Für Unterkunft und Miete beläuft sich der Monatswert künftig auf 235 Euro. Für jeden Tag, an dem die Unterkunft zur Verfügung gestellt wurde, müssen damit 7,83 Euro als Einkommen versteuert werden.

Höhere Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen

Die Bundesregierung hat höhere Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten in Deutschland festgelegt. Ab 1. Januar 2020 erhalten Mitarbeiter, die länger als acht Stunden unterwegs sind, 14 Euro statt bisher 12 Euro. Dieselbe Veränderung gilt für die Pauschalen an Ab- und Anreisetagen. Beschäftigte auf einer Dienstreise von 24 Stunden erhalten 4 Euro mehr als bisher. Der Pauschbetrag steigt somit von 24 Euro auf 28 Euro.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz

Die Vorgaben des Gesetzes verpflichten Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Für Apotheker gilt eine Frist bis Ende September 2020, für Krankenhäuser eine solche bis 1. Januar 2021.

Die Neuregelung verfolgt das Ziel, Patienten flächendeckend die Möglichkeit zu eröffnen, digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte nutzen zu können. Ärzte, die sich nicht anschließen, müssen laut Gesetz ab 1. März 2020 zudem mit einem erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent rechnen. Bislang galt ein solcher in Höhe von einem Prozent der Honorarrechnung.

Das Gesetz regelt zudem, dass Ärzte künftig Gesundheits-Apps verschreiben dürfen, etwa solche, die helfen, die Blutzuckerwerte zu dokumentieren und Medikamente nicht zu vergessen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Einzige Voraussetzung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss die App vorab geprüft haben.

Künftig sollen Videosprechstunden Alltag werden. Deshalb dürfen Ärzte künftig auf ihrer Website über entsprechende Angebote informieren. Die Aufklärung über Vorteile und Risiken eines solchen Angebots muss nicht mehr im Vorfeld erfolgen. Es ist künftig ausreichend, wenn die Aufklärung in der Videosprechstunde selbst erfolgt.

Masernimpfung wird für viele zur Pflicht

Ab dem 1. März 2020 dürfen gemäß dem Masernschutzgesetz nur Kinder in einer Kita, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden, die nachweislich gegen Masern geimpft sind. Das Gleiche gilt für die Aufnahme in Gemeinschaftsreinrichtungen wie Heimen oder einer Asylbewerberunterkunft. Auch medizinisches Personal und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen müssen fortan geimpft sein. Eltern von Kindern, die bereits jetzt in Kitas und anderen Einrichtungen betreut werden, müssen den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Diese Verpflichtung trifft das Fachpersonal, etwa in Krankenhäusern und Arztpraxen, in gleicher Weise.

Lassen Eltern ihre Kinder nicht den Vorgaben entsprechend impfen, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Ebenfalls mit Bußgeldern müssen Kitas rechnen, die nicht geimpfte Kinder aufnehmen oder wenn nicht geimpfte Bewohner oder Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden sind

Opfer von Gewalt: Spurensicherung wird Kassenleistung

Für die vertrauliche Spurensicherung am Körper müssen Opfer von Missbrauch und sonstiger Gewalt ab 1. März 2020 nichts mehr zahlen. Auch Laboruntersuchungen, etwa um K.O.-Tropfen nachzuweisen, sind künftig eine Kassenleistung.

Das Wiederholungsrezept kommt

Ab 1. März 2020 gilt das Wiederholungsrezept. Wer ein Arzneimittel kontinuierlich benötigt, kann sich dieses dann bis zu drei Mal innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum bei Apotheken abholen, ohne zuvor den Arzt aufsuchen zu müssen.

Neue Regeln für den Straßenverkehr

Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung soll u.a. die Situation von Radfahrern verbessern. Daher gilt künftig: Wer einen Radfahrer, Fußgänger oder ein Kleinstfahrzeug überholt, muss innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen zudem innerorts beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Außerdem gilt ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für Radfahrende.

Die Bußgelder für entsprechende Vergehen steigen zudem an. Wer etwa in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, muss künftig mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen. Zudem erfolgt die Eintragung eines Punktes in der „Verkehrssünderkartei“ des Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Schnellere und bessere Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, sollen rascher und besser entschädigt werden und eine schnellere Behandlung in Trauma-Ambulanzen erhalten. Dies sieht das „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ vor.

Die meisten Regelungen treten erst Anfang 2024 in Kraft, einige greifen aber schon rückwirkend ab den 1. Juli 2018. Dazu gehört etwa die Erhöhung der Waisenrenten für Hinterbliebene sowie die zu übernehmenden Bestattungskosten und die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Opfer einer Gewalttat.

Friedhelm Sanker

Bild: AdobeStock