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Der föderale Staat muss in der Corona-Krise handlungsfähig bleiben.

Ist der Staat gut aufgestellt in Zeiten der Corona-Krise?

Anfang des Jahres schien es so, als habe ein Großteil der Bevölkerung das Vertrauen in die staatlichen Institutionen verloren. Und auch zu Beginn der Corona-Krise äußerten sich Intellektuelle und Medien meist pessimistisch. Zweifel und Vorbehalte wurden formuliert, ob der Föderalismus geeignet und in der Lage sei, die Corona-Pandemie zu beherrschen und die Bürgerinnen und Bürger effizient zu schützen.

Der vielstimmige Chor der Ministerpräsidenten tat ein Übriges, um das besorgte Publikum zu verunsichern. Nachdem die Infektionszahlen jedoch stiegen, die Länder die Dringlichkeit des Problems erkannten und sich koordinierten, begann das Räderwerk der Bürokratie-Maschine zu laufen. Zwar wurde unterschwellig immer noch gestritten, wer in der Krise die effektivsten Maßnahmen ergriff und sie schnellstmöglich umsetzte, doch der sogenannte Shutdown wurde letztlich in allen Bundesländern realisiert, hier und da gespickt mit dem unvermeidlichen Lokalkolorit der jeweiligen Region.

Die weit verbreitete Kritik und die Vorbehalte der Öffentlichkeit entsprangen wohl dem Umstand, dass der Staat seine Institutionen in den zurückliegenden drei Jahrzehnten planmäßig zurückgebaut hat und mit dem „Rasenmäher“ über die Personalbestände gefahren ist. Die Wanderprediger des Neoliberalismus wurden nicht müde der Politik zu erklären, was privatwirtschaftlich qualitativ gleichwertig, aber kostengünstiger erledigt werden könne. Und sie waren sehr erfolgreich.

Die öffentlichen Haushalte wurden auf Kante genäht. Die Wiedervereinigung musste gestemmt werden und auch die Arbeitslosigkeit verursachte hohe Kosten. Was lag da näher, als vorhandene Organisationsstrukturen zu stutzen und das Personal anderweitig einzusetzen. Ganz nebenbei verursachte die Sparwut der Haushaltspolitiker noch eine ganz ungesunde Altersstruktur beim Personal.

Der öffentliche Dienst ist leistungsfähig

Trotz dieser enormen Handikaps, das zeigt der Umgang mit der Krise, können wir uns auf unseren öffentlichen Dienst verlassen. Er ist zur Stelle, wenn er benötigt wird. Dabei hinken Vergleiche mit autoritären, zentral geleiteten Regierungen, wo alles nur auf ein Kommando hört. China ist hierfür ein gutes Beispiel. Nachdem zunächst auf Zeit gespielt worden war, weil die beginnende Epidemie nicht richtig eingeschätzt wurde, handelte man anschließend sehr konsequent. Die Millionenmetropole Wuhan und die Provinz Hubei wurde praktisch vollständig isoliert. Die Menschen wurden analog durch Nachbarschaftskomitees und digital durch ihre Handys effektiv überwacht. Bei Fehlverhalten hagelte es drakonische Sanktionen.

Der Föderalismus eines Bundesstaates wird damit nicht mithalten können. Eine offene, mit vielen Freiheitsrechten ausgestattete Gesellschaft würde ein solches Regime auch wohl kaum ertragen. Die Vielstimmigkeit ist ja gerade der Markenkern eines föderalen Staates. Wir begrüßen dies in normalen Zeiten, in krisenhafter Lage beklagen wir dann allerdings das „föderale Chaos“. Diese Ambivalenz unserer situationsabhängigen Bewertungen sollten wir kritisch hinterfragen, nicht aber unsere staatlichen Strukturen.

Die Krise macht die Mängel des Infektionsschutzgesetzes sichtbar

Natürlich zeigt uns die Krise auch Schwachstellen im Gesetzesvollzug auf. Zwar ermöglicht es das Bundesinfektionsschutzgesetz, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich einzuschränken, doch fallen Gesetzgebungskompetenz und die Ausführung des Gesetzes auseinander. Der Bund ist für die Gesetzgebung, die Länder sind für den Gesetzesvollzug zuständig. Man kann sich vorstellen, vor welch einer Herkulesaufgabe ein Gesundheitsminister steht, der die Bundesländer überzeugen soll, endlich koordiniert und einvernehmlich zu handeln. Wegen der vielen Protagonisten, die an der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes beteiligt sind, muss viel geredet und abgestimmt werden.

Die Corona-Krise lehrt uns, dass mitunter noch schneller und entschlossener gehandelt werden muss, als es das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht. Bayern ist insoweit auf der sicheren Seite, weil es seit 2001 über ein eigenes Gesetz verfügt, das jetzt gerade noch einmal nachgeschärft wird. Es ermöglicht dem Freistaat bei Ausrufung des „Gesundheitsnotstandes“, auf medizinisches und pflegerisches Personal und medizinisches Material zuzugreifen.

Landesregierung plant Epidemie-Gesetz

Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet hat vergleichbare Regelungen für NRW in den Entwurf eines Epidemie-Gesetzes gegossen, mit dem das Reaktionsarsenal in der akuten Krise vervollständig werden soll, um vergleichbar wie in Bayern agieren zu können.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat offensichtlich die Opposition von SPD und Grünen einbinden können, die Gesetzesänderung im vereinfachten Gesetzgebungsverfahren zu verabschieden. In Nordrhein-Westfalen wollen sich Grüne und SPD hingegen nicht von Ministerpräsident Armin Laschet einbinden lassen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty erklärte hierzu, wir hätten eine Gesundheitskrise, keine Demokratiekrise. Grüne und Sozialdemokraten wollen die Hände nicht für Grundrechtseinschränkungen im Eilverfahren heben. Hier zeigt sich der Föderalismus in seiner ganzen Vielfalt.

Bußgelder bei Verstößen

Trotzdem haben sich Bund und Länder als konsequent handlungsfähig erwiesen. NRW hat die angeordnete soziale Distanzierung zwischenzeitlich mit drastischen Bußgeldern belegt. Der öffentliche Dienst setzt diese Maßnahmen effizient um, trifft allerdings auch auf eine sehr verständnisvolle Bevölkerung.

Das Herunterfahren einer ganzen Gesellschaft verursacht zwangsläufig große Probleme. Für viele Kleinselbstständige stellt sich gar die Existenzfrage. Auch in diesem Punkt hat der Bund sehr großzügig und schnell gehandelt und Rettungsschirme für alle Bereiche der Wirtschaft aufgespannt. Wo es an kurzfristiger Liquidität mangelt, stehen Kredite zur Verfügung. Für Kleinunternehmen stehen verlorene Zuschüsse bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch ein eigenes Milliarden-Paket des Landes NRW, damit sofort und zügig gehandelt werden kann.

Die Vergabe der Gelder soll unbürokratisch erfolgen, weil Kleinunternehmen, deren Produktion oder deren Umsatz sich auf null reduziert hat, ihre Fixkosten trotzdem weiter bestreiten müssen. Um die Gelder zügig vergeben zu können, werden die Gründe für die Zahlungen erst nachträglich geprüft.

Auch der Sozialstaat ist der Krisensituation gewachsen

Bund und Länder wollen mit diesen Rettungsschirmen möglichen Arbeitsplatzverlusten vorbeugen. Anders als die Angehörigen des öffentlichen Dienstes trifft das Personal in Unternehmen der Privatwirtschaft oftmals ein existenzielles Arbeitsplatzrisiko. Deshalb ist es gut und richtig, dass Bund und Länder für die notwendige Unterstützung der Unternehmen sorgen. Die föderalen Organisationsstrukturen haben der gesetzlichen Regelung dieser finanziellen Unterstützung nicht im Weg gestanden. Im Eilverfahren wurden die Lesungen im Bundestag durchgezogen und auch der Bundesrat hat dem Gesetzesvorhaben bereits zugestimmt.

Es darf getrost davon ausgegangen werden, dass der Bund Lehren aus der Corona-Krise ziehen und das Bundesinfektionsgesetz modifizieren wird. Wir wissen nicht, welchen Verlauf die Corona-Pandemie nehmen wird, ob sich die Infektionszahlen – wie beabsichtigt – verlangsamen, oder ob wir vor einer längeren Phase des Shutdowns stehen. Unsere föderalen Strukturen bewahren uns allerdings davor, in absolute Panik zu verfallen.

Der Exit verlangt nach einer Strategie

Auch das zwischenzeitlich Stimmen laut werden, die nach einer Exit-Strategie verlangen, ist durchaus nachvollziehbar. Die Politiker sollten eine möglichst klare Vorstellung davon haben, in welcher Phase der Pandemie welche Regelungen sinnvoll und vertretbar sind und ab wann welche Lockerungen greifen können, ohne einen Rückschlag bei den Infektionen zu riskieren.

Der öffentliche Dienst funktioniert

Der öffentliche Dienst macht bislang eine durchaus gute Figur. Polizei und Strafvollzug, obwohl personell ausgelaugt, sorgen geräuschlos für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Justiz und die Verwaltungen funktionieren auch in abgespeckter Form. Die Politiker, die sich in den zurückliegenden Jahrzehnten von der neoliberalen Ökonomie zu weitreichenden Privatisierungen haben hinreißen lassen, sollten sich jetzt eingestehen, dass man vielfach übers Ziel hinausgeschossen ist und Strukturen geschleift hat, die als Bestandteile des öffentlichen Dienstes wesentlich leistungsfähiger wären, als sie es jetzt sind.

Der BSBD hat sich den Privatisierungsbemühungen der Politik wirksam entgegengestellt. Mit den Betroffenen waren wir auf den Straßen der Landeshauptstadt präsent, als auch Nordrhein-Westfalen viele Aufgaben auf Sicherheitsdienstleister übertragen wollte. Wir haben uns letztlich durchsetzen können. Geholfen haben dabei die vom BSBD in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. Vor dem Betreten verfassungsrechtlichen Neulandes, ist die Politik letztlich zurückgeschreckt.

Solidarität darf erwarten, wer in der Existenz bedroht ist

Für die Maßnahmen, die die Regierungen ergriffen haben, gibt es breite gesellschaftliche Zustimmung. Diese wird jedoch schwinden, je länger dieser Zustand andauert. Dann stehen nämlich berufliche und wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel. Wir Strafvollzugsbedienstete, die wir gesundheitlich, aber nicht existenziell bedroht sind, können nur unseren Beitrag zum Funktionieren des Staates leisten und unsere Solidarität mit jenen bekunden, die sich jetzt auch noch Gedanken machen müssen, wie es wirtschaftlich und finanziell weitergehen kann. Vielleicht sollte der Staat nach dem Abklingen der Infektionszahlen den Bürgerinnen und Bürgern ein „Helikoptergeld“ zahlen, mit dem der Konsum schnell wieder in Gang gesetzt werden könnte.

Der Föderalismus hat sich in der gegenwärtigen Krise nicht als handlungsunfähig erwiesen. Im Gegenteil: Als die erste Schockstarre überwunden war, hat der Staat seine Maßnahmen konsequent und flächendeckend realisiert. Er konnte auch deshalb so effektiv reagieren, weil er sich auf seinen leistungsstarken öffentlichen Dienst verlassen kann.

Für die weitere Entwicklung der Krise bleibt nur zu hoffen, dass wir trotz der weitgehenden Privatisierung und Ökonomisierung des Gesundheitswesens tatsächlich noch so gut aufgestellt sind, dass wir glimpflicher davonkommen als unsere europäischen Nachbarn. Und ein weiteres hat die Pandemie sichtbar gemacht. Wenn man sich aus Gründen der Globalisierung von der Produktion von Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstungen verabschiedet, dann ist es zwingend, diese unverzichtbaren Produkte in großer Menge vorrätig zu halten.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © Romolo-Tavani / stock.adobe.com