Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

Es ist geschafft! Dienstkleidung wird um ein Poloshirt erweitert!

Nach Einführung der neuen Dienstkleidung ist aus der Praxis immer mal wieder der Wunsch geäußert worden, ein Poloshirt als zusätzliches Ausstattungselement in das Dienstkleidungssortiment aufzunehmen. Diese Anregung der Praxis hat der BSBD aufgenommen und zu seinem Anliegen gemacht.

Nachdem ein Trageversuch positiv ausgefallen ist, hat auch der Hauptpersonalrat Justizvollzug der Einführung dieses neuen Dienstkleidungsstückes und der entsprechenden Anpassung der Dienstkleidungsvorschrift zugestimmt. Ein langer Abstimmungsprozess hat damit ein positives Ende gefunden.

Seit Januar 2020 lief in ausgewählten Vollzugseinrichtungen und Gerichten ein Trageversuch für das Poloshirt. Die Berichte der Einrichtungen wurde durch die Zentralstelle für das Beschaffungswesen in Castrop-Rauxel ausgewertet. Danach handelt es sich bei dem Poloshirt um ein qualitativ hochwertiges Kleidungsstück, das von den am Trageversuch beteiligten Kolleginnen und Kollegen mit 8,6 von 10 möglichen Punkten beurteilt worden ist.

Besonders positiv wurde die Waschbeständigkeit und das Bügelverhalten hervorgehoben und auch die Strapazierfähigkeit im Vollzugsalltag habe den Erwartungen mehr als nur entsprochen. Insgesamt sei der Trageversuch damit erfolgreich verlaufen.

Im Zuge des Trageversuches sind auch einige Verbesserungsvorschläge an das Ministerium der Justiz herangetragen worden. Dem Wunsch, den Schriftzug „JUSTIZ“ in Angleichung an das Diensthemd auf die linke Seite über die Brusttasche zu sticken, soll demnach Rechnung getragen werden.

Eine Vollzugseinrichtung hatte vorgeschlagen, statt einer Brusttasche eine Ärmeltasche vorzusehen. Nach Prüfung halten sich Vor- und Nachteile die Waage. Deshalb ist die Entscheidung aus Gründen der Optik für die Brusttasche gefallen.

Einige Testpersonen berichteten über Farbabweisungen zwischen Diensthose und Shirt. Unterschiedliche Farbnuancen sind material- und waschabhängig, die sich auch nicht durch eine veränderte Grundfarbe beheben lassen.

Zu guter Letzt ist von einigen Testpersonen angeregt worden, den Baumwollanteil der Shirts zu erhöhen. Das Shirt besteht aus einem Mischgewebe, innen Baumwolle und außen Polyester. Die Baumwolle vermittelt ein angenehmes Tragegefühl auf der Haut, während das Polyester außen für Farbstabilität und eine reduzierte Faltenbildung sorgt. Wegen der an sich guten Symbiose dieser beiden Materialien, soll auf eine Änderung verzichtet werden, zumal ansonsten der Trageversuch hätte wiederholt werden müssen.

Für den BSBD zeigte sich dessen Vorsitzender Ulrich Biermann sehr erfreut, dass die Bemühungen um Erweiterung des Dienstkleidungssortiments erfolgreich abgeschlossen werden konnten. „Ich bin mir sicher“, so der Gewerkschafter, „dass sich das Poloshirt schon nach kurzer Zeit großer Beliebtheit erfreuen wird. Jetzt sind die Lieferanten am Zug, den Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes das Shirt möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen.“

Friedhelm Sanker