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Diese BSBD-Mannschaft wird während der neuen Amtsperiode in den Verhandlungen mit der Administration für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen eintreten.

Personalratswahlen 2020: Wahlergebnis entspricht nur bedingt den Erwartungen

Das Ergebnis der Personalratswahlen am 29. Oktober 2020 ist für den BSBD durchwachsen ausgefallen. Die im Vorfeld gehegten Erwartungen haben sich leider nicht in Gänze erfüllt. Hierzu hat sicher beigetragen, dass unsere gewerkschaftliche Konkurrenz von Verdi auf der Ortsebene nur noch vereinzelt mit eigenen Listen angetreten ist. So hat es Verdi vermieden, mit den Auswirkungen der in der Personalratsarbeit unvermeidlichen Konflikte in Verbindung gebracht zu werden.

Diese Strategie war durchaus erfolgreich, hat allerdings den notwendigen Respekt vor den Wählerinnen und Wählern vermissen lassen, von einer fairen, konstruktiven und sachlichen Auseinandersetzung mit dem BSBD ganz zu schweigen.

Der BSBD hat seine Position als die maßgebende gewerkschaftliche Kraft im Bereich des Strafvollzuges trotzdem verteidigt. Anlässlich der Wahl des Hauptpersonalrates Justizvollzug Nordrhein-Westfalen konnte der BSBD 9 der insgesamt 15 zu vergebenden Mandate erringen. In der Gruppe der Beamten entfielen 62,2 Prozent der gültigen Stimmen auf die BSBD-Liste, während Verdi 37,8 Prozent erreichte. In der Gruppe der Arbeitnehmer sprachen sich 47,5 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die BSBD-Liste aus, während auf die Verdi-Liste 52,5 Prozent entfielen. Das Votum der Kolleginnen und Kollegen empfinden unsere Kandidatinnen und Kandidaten als Herausforderung und Verpflichtung, für die Sicherung und Durchsetzung unserer gemeinsamen spezifischen Berufsinteressen nachdrücklich und erforderlichenfalls auch konfliktfähig zu kämpfen und einzutreten.

Dank an die Kolleginnen und Kollegen!

Allen unseren Wählerinnen und Wählern danken wir für ihre Unterstützung. Für den BSBD und seine Kandidatinnen und Kandidaten ist dieser Vertrauensbeweis Verpflichtung, den Weg einer konstruktiven, ausschließlich an den Interessen der Kolleginnen und Kollegen orientierten Gewerkschaftsarbeit fortzusetzen. Ziel des BSBD wird es darüber hinaus sein, den Strafvollzugsbediensteten eine aufgabenangemessene Besoldung zu sichern und die Verbesserung der ihnen zustehenden sozialen Anerkennung zu erreichen.

BSBD-Landesvorsitzender Ulrich Biermann konnte eine leichte Enttäuschung nicht verbergen, zeigte sich aber letztlich zufrieden mit dem Ergebnis der Personalratswahlen. „Die Kolleginnen und Kollegen haben unsere Arbeit nicht in der von uns erwarteten Weise honoriert. Wir werden unsere Arbeit deshalb kritisch reflektieren und ggfls. notwendige Anpassungen vornehmen. Für die Zukunft streben wir an, verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Auf der Ortsebene wurde hingegen ein herausragendes Ergebnis erzielt, weil viele Mandate in den Personalräten hinzugewonnen werden konnten“, analysierte der BSBD-Chef das Wahlergebnis und gab die künftige Richtung vor.

Verdi wählt fragwürdige Strategie für den Urnengang

Verdi hat die Ortsebene der Personalvertretungsarbeit in den Vollzugseinrichtungen des Landes weitgehend aufgegeben. Das Eintreten für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort scheint augenscheinlich zu viel Mühe zu bereiten. Und dann drohen bei der Wahrnehmung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen auch noch Konflikte. Verdi scheint zu meinen, wer Konflikte vermeidet, der verprellt keine Wähler. Und das Wahlergebnis scheint diese Einschätzung zu bestätigen.

Doch kann so eine Einstellung eine Handlungsoption sein? Wir meinen: nein! Wer seinen größten Vorteil darin sieht, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen dort, wo Konflikte drohen, nicht zu vertreten, der verliert jeglichen Anspruch, als Interessenvertretung ernst genommen zu werden.

Der BSBD vertritt hingegen die Auffassung, die berechtigten Interessen der Kolleginnen und Kollegen verdienten es, dass Personalvertretung und Gewerkschaft sie nachdrücklich vertreten. Und sollten Sachverhalte streitig sein, dann gehen wir vom BSBD einem Konflikt auch nicht aus dem Weg.

Dass jedoch eine Gewerkschaft Kandidaten, die auf der Verdi-Liste für den Hauptpersonalrat aussichtsreich platziert sind, offenbar die Genehmigung erteilt, auf Ortsebene für freie und unabhängige Listen anzutreten, das hat schon ein Geschmäckle. Immerhin werden die potenziellen Wählerinnen und Wähler auf diese Weise getäuscht, „hinter die Fichte geführt“. Ihnen wird etwas suggeriert, was tatsächlich nicht zutrifft, nämlich gewerkschaftsungebundene Kandidaten. Dies ist nicht nur ein unfaires, schäbiges Vorgehen, sondern widerspricht einem redlichen Wettbewerb.

Hauptpersonalrat für den Strafvollzug hat sich etabliert

Im Rahmen der organisatorischen Neuordnung des Strafvollzuges und der Aufgabe einer Mittelinstanz konnte sich der BSBD mit seiner Forderung nach einem eigenen Hauptpersonalrat durchsetzen. Nach der zweiten vollständigen Amtsperiode kann als Zwischenfazit festgehalten werden, dass sich dieses Mitbestimmungsgremium bewährt hat. Mit diesem Personalrat ist sichergestellt, dass die Strafvollzugsbediensteten ihre Interessen selbst wahrnehmen und nicht durch andere Bereiche der Justiz „fremdbestimmt“ und majorisiert werden können.

Die spezifischen Probleme des Vollzuges können nunmehr schnell und effizient vertreten werden. Aus einer Minderheitsposition im allgemeinen Hauptpersonalrat wäre dies so nicht möglich. Der BSBD hat sich seinerzeit mit der Argumentation durchgesetzt, dass bei Verzicht auf eine eigene Personalvertretung der Strafvollzugsbediensteten auf Ministeriumsebene ein vernünftiger Interessenausgleich nicht möglich sei. Die Kolleginnen und Kollegen seien deshalb auf eine eigenständige Stufenvertretung angewiesen.

Die diesjährige Wahl hat dem BSBD ein durchwachsenes Ergebnis beschert. Das Kalkül der Konkurrenz ist zumindest in Teilen aufgegangen. Trotzdem haben sich 62,2 Prozent der Kolleginnen und Kollegen für das Kandidatenteam des BSBD ausgesprochen und ihm eine satte Mehrheit verschafft. Die BSBD-Mandatsträger empfinden das Wahlergebnis als Verpflichtung, den Hauptpersonalrat Justizvollzug weiter zu konsolidieren und die Interessen der Kolleginnen und Kollegen effektiv zu vertreten.

Die Wahlbeteiligung hat sich auf einem recht niedrigen Niveau stabilisiert. Lediglich 61 Prozent der Wahlberechtigten sahen es als wichtig an, sich an der Wahl der Personalräte zu beteiligen. Angesichts der beträchtlichen Bedeutung der Mitbestimmungsgremien auch für das berufliche Fortkommen jedes Einzelnen ist das ein ernüchternder Wert.

Dabei sollte den Strafvollzugsbediensteten die Vertretung ihrer spezifischen Interessen nicht gleichgültig sein. Die Berufsgruppenminderheit der Strafvollzugsbediensteten wird auch in Zukunft darauf angewiesen sein, ihre Interessen einmütig, schlagkräftig und unüberhörbar zu vertreten. Sichtbar wird dieses solidarische Zusammenstehen an der Beteiligung und an den Ergebnissen der Personalratswahlen.

BSBD auf Ortsebene sehr erfolgreich

Auf Ortsebene hat sich der Trend extrem verdichtet, dass die gewerkschaftliche Konkurrenz nur noch in vier der sechsunddreißig Vollzugseinrichtungen angetreten ist. In den meisten Behörden sind daher Personenwahlen durchgeführt worden. Dies ist vom Grundsatz her nicht schlecht, weil den Mandatsträgern unmittelbar das Vertrauen ausgesprochen werden kann. Langfristig dürfte sich diese Entwicklung allerdings als problematisch erweisen, weil dies, wie die Erfahrung zeigt, automatisch zur Entstehung gewerkschaftlich nicht gebundener Listen führen dürfte.

Solche Listen bewirken aber fast zwangsläufig ein Auseinanderdriften der Interessen dort, wo ein Zusammenführen sinnvoll und nützlich wäre. Das Berufsfeld des Strafvollzuges ist zu klein, um eine solche Entwicklung auf Dauer unbeschadet zu überstehen. Die Berufsgruppenminderheit der Strafvollzugsbediensteten wird ihre Belange auf dem „politischen Verteilungsmarkt“ nur dann nachdrücklich vertreten können, wenn sie ihre Interessen bündelt und mit einer kräftigen, unüberhörbaren Stimme vertritt.

Die bisher günstigen Rahmenbedingungen haben es dem BSBD ermöglicht, für die Strafvollzugsbediensteten in den zurückliegenden Jahren Verbesserungen der Besoldungsstruktur zu erreichen, so dass vor allem die Laufbahnen des mittleren Dienstes profitiert haben. Wollen die Strafvollzugsbediensteten nicht in gefährliches Fahrwasser geraten, tun sie gut daran, diese guten Rahmenbedingungen nicht aufs Spiel zu setzen, sondern nachhaltig zu stärken.

Wahlergebnis soll die Durchsetzungsfähigkeit stärken

Der BSBD ist abermals als maßgebliche gewerkschaftliche Kraft im Strafvollzug bestätigt worden. Dies verschafft der Gewerkschaftsleitung eine starke Verhandlungsposition. Diese werden benötigen, damit die Interessen des Vollzuges nach der Bewältigung der Corona-Pandemie nicht unter die Räder geraten.

Die Dimension dieser Aufgabe wird durch die horrende Schuldenaufnahme der Gebietskörperschaften geprägt. Die Politik wird folglich in den kommenden Jahren nach zusätzlichen Einnahmen und Kostenreduzierungen Ausschau halten. Bund und Länder haben in den kommenden Jahren die Kosten der Flüchtlingskrise, des europäischen Solidarfonds und der Corona-Pandemie zu schultern. In die Pflege, die Schulen, die Polizei und auch den Vollzug muss künftig kräftig investiert werden.

Der Bereich der Inneren Sicherheit ist in extremer Weise gefordert. Terroristische Aktivisten der unterschiedlichsten Art fordern den Staat als Träger des Gewaltmonopols heraus. Die organisierte Kriminalität und das strafrechtlich relevante Agieren vornehmlich arabischer Familienclans werden viele Kräfte bei Polizei und Strafvollzug binden. All dies will finanziert sein. Es wäre also nicht verwunderlich, wenn die Haushaltspolitiker alte Rezepte anwenden und zunächst den öffentlichen Dienst als Sparobjekt identifizieren würden. Hiervor sollten wir uns tunlichst wappnen.

Hier ergeben sich zahlreiche Aufgaben für den BSBD, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen nachhaltig im politischen Raum zu vertreten. Was wir erreichen wollen, ist eine Wertschätzung für den Vollzug, die sich auch in Heller und Pfennig ausdrückt.

Hauptpersonalrat Justizvollzug hat sich konstituiert

Der neugewählte Hauptpersonalrat Justizvollzug hat sich am 10. November 2020 konstituiert und den BSBD-Landesvorsitzenden Ulrich Biermann (JVA Bielefeld-Senne) zum Vorsitzenden gewählt. Für Ulrich Biermann sprachen sich zwölf der fünfzehn Mandatsträger aus. Zur Stellvertreterin des Vorsitzenden wurde Birgit Westhoff (JVA Moers-Kapellen) gewählt. Die Gewerkschafterin nimmt die Interessen der Gruppe der Beschäftigten wahr. Zum weiteren Vertreter des Vorsitzenden wählte das Mitbestimmungsgremium Horst Butschinek (JVA Wuppertal-Vohwinkel). Er wurde damit in der Funktion bestätigt, die er auch während der abgelaufenen Amtsperiode bekleidete.

Nach der Sitzung beklagte sich die gewerkschaftliche Konkurrenz über die Verteilung der dem Gremium zustehenden Freistellungen. Üblicherweise wird nach dem Prinzip „The winner takes it all“ verfahren. Diese Praxis nimmt auch die gewerkschaftliche Konkurrenz für sich in Anspruch, wenn sie die Mehrheit errungen hat.

Wir vom BSBD hatten Verdi hingegen bislang eine volle Freistellung zugebilligt, obwohl wir gesetzlich nicht dazu verpflichtet waren. Wir haben uns hierzu entschlossen, weil wir ein positives Arbeitsklima begünstigen wollten. Nach der jetzigen Wahl äußerte Verdi den Wunsch nach einer zweiten Freistellung. Diesem Wunsch haben die BSBD-Mandatsträger nicht entsprochen, weil die Freistellungen für konkrete Funktionen benötigt werden, und zwar für den Vorsitzenden und seine Vertreter, die die administrativen Aufgaben des Hauptpersonalrats wahrnehmen, sowie Teilfreistellungen für zwei Mitglieder, denen die Bearbeitung und Aufbereitung konkreter Aufgaben zugewiesen worden ist. Der BSBD hätte jetzt auch die fünfte Freistellung für sich reklamieren können, hat allerdings davon abgesehen, um das Arbeitsklima nicht unnötig zu belasten.

Ulrich Biermann dankte den Mitgliedern des Hauptpersonalrates für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und erklärte: „Ich werde die übernommene Aufgabe engagiert und zielorientiert angehen, um den mir gewährten Vertrauensvorschuss zu rechtfertigen.“ Mit Blick auf die künftigen Herausforderungen rief er alle Mitglieder zur Zusammenarbeit auf. Ulrich Biermann: „Nur wenn wir gegenüber der ministeriellen Administration als Einheit auftreten, werden wir die besten Ergebnisse für die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen erzielen können. Die Herausforderungen der kommenden Jahre werden wegen der hohen Schuldenaufnahmen der Gebietskörperschaften enorm sein. Da benötigen wir Standfestigkeit, um die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen nachdrücklich zur Geltung zu bringen!“

Ein besonderer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv in die Gewerkschaftsarbeit vor Ort eingebracht und die teilweise herausragenden Ergebnisse in den Vollzugseinrichtungen des Landes auf diese Wiese erst ermöglicht haben.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © Sven Skultety