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Einkommensrunde 2021: Tarifparteien einigen sich nach Verhandlungsmarathon

Nach langer Nachtsitzung liegt endlich ein Ergebnis auf dem Tisch. FĂŒr das kommende Jahr wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro vereinbart, die steuer- und abgabenfrei im MĂ€rz 2022 zur Auszahlung gelangen soll. Zum 1.12.2022 sollen die GehĂ€lter dann um 2,8 Prozent steigen. FĂŒr den Pflegebereich sind deutlich höhere Entgeltanpassungen durch höhere Zulagen vereinbart worden.

Der DBB-VerhandlungsfĂŒhrer Ulrich Silberbach erklĂ€rte, dass die Gewerkschaften sich in eine harte Auseinandersetzung begeben hĂ€tten, um zumindest einen annĂ€hernden Ausgleich fĂŒr den aktuellen Kaufkraftverlust durchzusetzen.

Die Verhandlungen, so Silberbach, hĂ€tten eine HĂ€rte und Unerbittlichkeit erreicht, die bislang unbekannt gewesen sei. Die Tarifgemeinschaft deutscher LĂ€nder mit ihrem Vorsitzenden Reinhold Hilbers (CDU), Finanzminister des Landes Niedersachsen, zeigte sich hartleibig und hatte allerlei Sprengstoff fĂŒr die Verhandlungen im GepĂ€ck, um den Gewerkschaften schon einmal die Folterwerkzeuge zu prĂ€sentieren.

Trotzdem sei es gelungen, ein Ergebnis zu erzielen, dass in weiten Teilen die aktuelle Inflationsrate von fĂŒnf Prozent ausgleicht. Immer wieder, so ein Mitglied der Verhandlungskommission, sei von Seiten der der TdL Störfeuer gekommen, um die Gewerkschaftspositionen zu torpedieren. Erst nach langen Verhandlungen sei es gelungen, die weit auseinanderliegenden Vorstellungen anzunĂ€hern.

WĂ€hrend im Pflegebereich durchaus spĂŒrbare Einkommensverbesserungen erreicht wurden, bewegt sich das Ergebnis fĂŒr die restlichen BeschĂ€ftigten eher am unteren Rand dessen, was erwartet werden durfte. Die TdL hat bis in die dritte Verhandlungsrunde hinein GesprĂ€che ĂŒber die Neuregelung des Arbeitsvorgangs zur Vorbedingung fĂŒr eine Einigung gemacht.

Da war es schon ein Erfolg, dass die TdL in der dritten Runde von dieser Vorbedingung abließ und ein Angebot prĂ€sentierte. Dieses Ergebnis hĂ€tte man allerdings auch schon zu Beginn der Verhandlungen haben können, schließlich hat die TdL in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Entscheidung aus Karlsruhe kann folglich abgewartet werden. Sollte der Richterspruch Konsequenzen im Tarifrecht erforderlich machen, werden sich die Tarifvertragsparteien darĂŒber verstĂ€ndigen mĂŒssen.

Der Krankenhausbereich hat von den Verhandlungen profitieren können. Weil es hier zu deutlichen ZugestĂ€ndnissen der Arbeitgeberseite gekommen ist, erhöhte sich selbstverstĂ€ndlich der Druck, die Verhandlungen nicht aus dem ein oder anderen Einzelaspekt heraus scheitern zu lassen. Dem öffentlichen Druck, die Einkommen der PflegekrĂ€fte ĂŒberproportional anzupassen, konnte sich auch die Tarifgemeinschaft deutscher LĂ€nder nicht entziehen.

Ulrich Silberbach hat mit Blick auf die ĂŒbrigen BeschĂ€ftigtengruppen darauf hingewiesen, dass diese Kolleginnen und Kollegen mehr verdient hĂ€tten, schließlich gehe es um die KonkurrenzfĂ€higkeit des öffentlichen Dienstes. Silberbach wörtlich: „Wir wissen das. Die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch von jedem MinisterprĂ€sidenten und jeder MinisterprĂ€sidentin bestĂ€tigt. Am Verhandlungstisch in Potsdam ist den Arbeitgebenden diese Erkenntnis aber abhandengekommen.“

In einer ersten Stellungnahme Ă€ußerte sich BSBD-Chef Ulrich Biermann verhalten positiv. „Ein Einkommenszuwachs, der nicht nur die Inflation ausgleicht, sondern zu real mehr Geld in der Tasche fĂŒhrt, das mĂŒssen wir selbstkritisch einrĂ€umen, ist von den Gewerkschaften nicht erreicht worden. Um die Verbesserungen fĂŒr den Pflegebereich nicht zu gefĂ€hrden, waren die Gewerkschaften offenbar verstĂ€ndigungsbereit. Man kann folglich feststellen, dass ein potentiell besserer Abschluss fĂŒr die Masse der BeschĂ€ftigten auf dem Altar der kollegialen SolidaritĂ€t mit dem Krankenhausbereich ‚geopfert‘ worden ist“, umriß der Gewerkschafter die EinschĂ€tzung des BSBD NRW.

Die BSBD-Tarifexpertin Birgit Westhoff kritisierte, dass der angestrebte Gleichklang bei der Zahlung einer Pflegezulage leider nicht erreicht worden sei. „Wir haben darauf gedrungen, diese Forderung mit PrioritĂ€t zu verfolgen. Weil es die Pflegezulage jedoch nur in Nordrhein-Westfalen fĂŒr beamtete KrĂ€fte gibt, sah die Tarifgemeinschaft deutscher LĂ€nder kein BedĂŒrfnis, die Zulage auf weitere Bereiche auszudehnen. Sie wird auch kĂŒnftig nur fĂŒr BeschĂ€ftigte der UniversitĂ€tskliniken gezahlt. Da die TdL bereit war, die Verhandlungen an diesem Punkt scheitern zu lassen, haben die Gewerkschaften diese Forderung zurĂŒckstellen mĂŒssen. FĂŒr den BSBD NRW steht jedoch fest, dass der Gleichklang zwischen den BeschĂ€ftigtengruppen ein hohes Gut ist und auch kĂŒnftig gelten muss: Gleicher Lohn fĂŒr gleiche Arbeit!“, kritisierte Westhoff die Verweigerungshaltung der TdL.

Zentrale Ergebnisse des Tarifabschlusses:

1300 Euro Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spÀtestens im MÀrz 2022); 2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022). Erhöhung der Pflegezulage von 125 auf 140 Euro, der Infektionszulage von 90 auf 150 Euro, der Intensivzulage von 90 auf 150 Euro, der Schichtzulage von 40 auf 60 Euro, der Wechselschichtzulage von 105 auf 150 Euro (alles zum 1.1.2022); Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung zwischen 50 und 70 Euro; Vertragslaufzeit 24 Monate.

Hintergrund:

Von den Verhandlungen betroffen sind rund 3,5 Millionen BeschĂ€ftigte: Direkt ca. 1,1 Millionen TarifbeschĂ€ftigte der BundeslĂ€nder (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden LĂ€nder und Kommunen sowie rund eine Million VersorgungsempfĂ€ngerinnen und VersorgungsempfĂ€nger.