Datenschutz im Bereich der Justiz: Landesregierung plant personalintensive Neuregelungen
Der Datenschutz im Strafvollzug ist derzeit Bestandteil des Strafvollzugsgesetzes NRW. Alle anderen Vollzugsgesetze nehmen hierauf Bezug. Nachdem sich die Europäische Union dieser Rechtsmaterie angenommen und unter dem 27. April 2016 die EU-Richtlinie 2016/680 erlassen hat, ist diese Rechtssetzung in nationales Recht zu überführen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem heute eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtages stattgefunden hat.