Abschiebehaft: Innenministerium erwartet personelle UnterstĂŒtzung
Im Jahre 2014 untersagte der Bundesgerichtshof die Vollziehung von Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten. Dies war das faktische Aus fĂŒr die JVA BĂŒren und die Amtshilfe, die der Strafvollzug seit Jahrzehnten fĂŒr das Innenressort geleistet hat. Nach einigen Umbauten ging die JVA BĂŒren als Unterbringungseinrichtung fĂŒr Ausreisepflichtige (UfA) wieder ans Netz. Nachdem die Belegung anzieht, sind jetzt Personalprobleme aufgetreten.