Staatsanwaltschaft Köln geht in Berufung
Das Amtsgericht Köln hatte zwei Kollegen der JVA Aachen am 13. Januar 2017 vom Vorwurf der Gefangenenbefreiung freigesprochen, weil den beiden Angeklagten ein vorsätzliches Handeln nicht nachgewiesen werden konnte. Gegen dieses Urteil hat die Kölner Staatsanwaltschaft nunmehr Berufung eingelegt. Damit wird der Fall im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Köln neu verhandelt werden müssen.