Dienstrecht: BSBD fordert Nachbesserungen
Mit der Änderung des Grundgesetzes ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten der Länder und der Kommunen sowie der Richterinnen und Richter auf die Bundesländer übertragen worden. Nach einem Jahrzehnt des strukturellen Stillstandes macht das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz von dieser Kompetenz Gebrauch, um ein einheitliches Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen.