Schön, dass Sie uns bis hierhin gefolgt sind.
Zunächst lassen Sie uns ein paar Informationen loswerden:
Der BSBD bekennt sich zu einem offenen Umgang mit dem Thema Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Wir möchten ein Arbeitsumfeld fördern, dass von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Das Klima der Solidarität und Gleichberechtigung, in dem sich alle angstfrei und ohne Einschränkung Ihrer Entwicklungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung oder sexuelle Belästigung zur Wehr setzen können, muss aufrechterhalten bleiben.
Warten Sie nicht darauf, dass Fehlverhalten von allein aufhört und bleiben Sie nicht allein.
Sprechen Sie andere Menschen an oder wenden Sie sich an Beratungsstellen!
Zeigen und sagen Sie deutlich, dass Sie das gezeigte Verhalten nicht akzeptieren!
In besonders gravierenden Fällen und Untätigkeit des Dienstherrn (trotz Information) sind betroffene Beschäftigte berechtigt die Tätigkeit einzustellen, soweit das zum Schutz erforderlich ist /§14AGG). Bei der Ausübung des Rechts ist allerdings Vorsicht geboten und rechtlicher Rat notwendig damit keine Arbeitsverweigerung angenommen werden kann.
Mit diesem Fragebogen können Sie Ihren Erfahrungen eine Stimme geben die unterschiedlicher Art sein können:
Diskriminierung
auf Grund Ihrer Religion
Ihrer ethnischen Herkunft
Ihrer sexuellen Orientierung
die damit evtl. verbundenen beruflichen Nachteile
sexuelle Belästigung
deren Art und Häufigkeit
deren Folgen
Fast jeder dritte Mensch in Deutschland hat in den vergangenen 2 Jahren Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erlebt.Besonders häufig wird von Benachteiligung im Arbeitsleben berichtet.
Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf einen, die Würde nicht verletzenden Umgang ohne Zudringlichkeit.
Was als Diskriminierung oder sexuelle Belästigung definiert wird hängt maßgeblich davon ab wie die belästigte Person empfindet.
Der Arbeitskreis Frauen im BSBD NRW hat einen Fragebogen entwickelt, der dieses Thema auf den Justizvollzugsbereich beschränkt.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten mit diesem Fragebogen, anonym von Ihren Erlebnissen zu erzählen und uns die Möglichkeit geben für Sie an geeigneter Stelle dazu beizutragen, dass die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller Beschäftigten respektiert werden.
Um eine möglichst umfassende Auswertung zu erhalten bitten wir Sie sich Zeit für diesen Fragenkatalog zu nehmen. Vielleicht sind auch Sie der Ansicht, dass man die Dinge erst verbessern kann wenn über sie gesprochen wird.
Dieser Fragebogen ist absolut anonym und wir bitten darum nicht den dienstlichen PC zu nutzen.
Jetzt ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zum Fragebogen und Sie können mit Ihren Antworten ein Zeichen setzen um weiterer Diskriminierung von Frauen und Männern entgegen zu wirken:
Wie lange sind Sie im Vollzug ?
1 - 5 Jahre
6-10 Jahre
11-15 Jahre
16 Jahre oder länger
Auf Grund welcher Eigenschaft/en sind Sie diskriminiert worden? ( Mehrfachnennung ist möglich)
Hautfarbe und Herkunft
Dialekt
Weltanschauung/Religion
Hautfarbe und Herkunft
sexuelle Orientierung
Geschlecht
ethnische Herkunft
Nationalität
Krankheit
weiter
Diskriminierung und sexuelle Belästigung ist immer ein einseitiges und unerwünschtes Verhalten!
Ein Belästiger ist jederzeit in der Lage seine Zudringlichkeit zu unterlassen – er ist kein Ausgelieferter seiner vermeintlichen Triebe sondern Herr seiner willentlichen Handlungen!
Begründungen, dass es als Kompliment gemeint war oder Männer einen gewissen Trieb haben werden oft vorgeschoben. Die Verantwortung für diese Grenzüberschreitung liegt allein bei dem Belästiger!
Gleichgültig ob sie ihn kennen oder nicht, ob aus einem anfänglichen Flirt eine Belästigung entsteht oder ob eine Frau unvermittelt Opfer eines sexuellen Übergriffs wird!
Ein Tipp der durchgehend gültig ist:
Bei anhaltender und/oder extremer Belästigung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder an einen Notruf und nehmen Sie unter Umständen anwaltliche Unterstützung in Anspruch.
Wichtige Adressen und Telefonnummern finden Sie hier:
Ansprechpartner innerhalb der Justizvollzugsanstalt:
Mitglieder des örtlichen Personalrats Ihrer Anstalt
Gleichstellungsbeauftragte
Mitglieder der PSNV – Gruppe
Ansprechpartner außerhalb der Justizvollzugsanstalt:
Weißer Ring Opfer – Telefon 02381/6945 Landesbüro NRW 02381/6945
Opferschutz Justiz Hotline 0221/39909964