Technischer Vollzugsdienst

Die Beamten in der Laufbahn »Technischer Vollzugsdienst« (Werkdienst) sind Handwerks- bzw. Industriemeister, die ihren Dienst in Justizvollzugsanstalten des Landes NRW verrichten.

Ihre Aufgaben nehmen sie im Spannungsfeld zwischen der Mitarbeit am Vollzugszielbetriebswirtschaftlichem Handeln, bei gleichzeitiger Partnerschaft von Industrie und Handwerk wahr.

Behandlung der Gefangenen

Das Vollzugsziel (§ 2 StVollzG) kann nur erreicht werden, wenn auch der Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung während des Vollzuges der Stellenwert zugemessen wird, der den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes entspricht.

Durch die Verbindung beruflicher Qualifikationen, die Schaffung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Gefangenen wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Straftäter nach der Haftentlassung ein selbstbestimmtes Leben ohne Straftaten führen können.

In Eigen-, Unternehmer-, Haus- und Ausbildungsbetrieben sowie auch im Bereich der Arbeitstherapie leisten die Bediensteten der Laufbahn einen unverzichtbaren Beitrag, um Gefangenen realistische Zukunftschancen und Perspektiven zu eröffnen.

Den Bediensteten dieser Laufbahn obliegen demnach im wesentlichen folgende Aufgaben, namentlich: 

  1. Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben gemäß § 2 StVollzG
  2. Behandlung der Gefangenen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit
  3. Leitung von arbeitstherapeutischen Betrieben in denen ein besonderes Klientel an regelmäßige Arbeit heran geführt wird
  4. Leitung aller zuvor genannten Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen der freien Wirtschaft
  5. Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt
  6. Durchführung einer arbeitsmarktorienterten Aus- und Weiterbildung
  7. Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten
  8. Stellung der erforderlichen Konzessionsträger

Betriebswirtschaftliches Handeln

Durch betriebswirtschaftliche Entscheidungen tragen die Beamten der Laufbahn Technischer Vollzugsdienst bei der Beschaffung und Wartung von technischen Einrichtungen sowie bei der Bauunterhaltung zum sparsamen Umgang mit Steuergeldern entscheidend bei.

Für die Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsstätten gilt dies gleichermaßen. Zudem erfährt der Haushalt durch die erwirtschafteten Gelder aus Eigen- und Unternehmerbetrieben eine bedeutsame Entlastung.

Qualifikation

Zur Gewährleistung der umfangreichen und vielfältigen vollzugsspezifischen Sicherungsaufgaben sowie der Behandlung von Gefangenen, erhalten die Bediensteten der Laufbahn Technischer Vollzugsdienst eine Ausbildung vergleichbar mit der des allgemeinen Vollzugsdienstes.

Darüber hinaus wird als Einstellungsvoraussetzung eine berufliche Meisterqualifikation gefordert, welche mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand erlangt worden ist.