Fachbereiche
2. Produktivität
Leitung der aufgeführten Betriebe
1.1 Eigenbetriebe
Definition:
- Schlossereien, Schreinereien, Druckereien etc., die zu 100 % dem Land gehören
Aufgabenfelder:
- Herstellung von Produkten für den Justizbereich (somit Kosteneinsparung)
- Verkauf von Produkten an Dritte (erwirtschaftete Gewinne)
Voraussetzungen:
- Die Betriebe müssen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden; dies bedarf eines qualifizierten Personals.

- Schreinerei Werl
1.2 Unternehmerbetriebe
Definition:
- Betriebe, in denen für externe Firmen gearbeitet wird.
Aufgabenfelder:
- Arbeiten für externe Firmen, die wiederum für erbrachte Arbeitsleistungen Gelder an die Justizkasse abführen.
Voraussetzungen:
- Erfüllung von Qualitätsnormen z. B. ISO 9000 (Qualitätsmanagement der Industrie), um überhaupt als Produzent in Frage zu kommen.
- Qualität und Quantität der Produkte sowie Einhaltung von Terminen.
Die Einnahmen der Eigen- und Unternehmerbetriebe im nordrhein-westfälischen Strafvollzug betrugen im Jahr 2000 55,9 Mio. Euro, im Jahr 2001 58,2 Mio. Euro.

- Unternehmerbetrieb: Montagearbeiten; hier: Bespannen von Stanzkastenblechen

- Unternehmerbetrieb: Richtarbeiten; hier: Wellenrichten

- Kabelhof Werl
1.3 Hausbetriebe / Bauunterhaltung
Definition:
- In diesen Betrieben sind Bedienstete des Technischen Vollzugsdienstes unterschiedlicher Fachrichtungen – z. B. Elektromeister, Schlossermeister, Gas-Wasser-Installateurmeister, Maurermeister etc. – eingesetzt, die ausschließlich für die eigene Anstalt arbeiten.
Aufgabenfelder:
- Neuinstallationen sowie Umbauarbeiten der Anstaltsgebäude
- Wartungs-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an Maschinen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungsgegenständen
Vorteile:
- Fachliche Zusammenarbeit mit den Bau- und Liegenschaftsbetrieben in Technik-, aber auch in Sicherheitsfragen der Anstalt.
- Erhebliche Kosteneinsparungen gegenüber externen Firmen, da eigenes Personal schneller, günstiger sowie in Sicherheitsbereichen einsetzbar ist.
- Personalentlastung beim allgemeinen Vollzugsdienst, da kein Personal zur Begleitung externer Firmen eingesetzt werden muß.

- Wartungsarbeiten an einer Heizanlage

- Blockheizkraftwerk

- Dampfkessel




