4. Qualifikation

Aufgabenfelder:

  • Sicherung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Gefangenen durch Einsatz der Gefangenen entsprechend ihren Neigungen und Vorkenntnissen.
  • Vermittlung beruflicher Qualifikationen, insbesondere die Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung.

Vorteile:

  • Kosteneinsparung gegenüber dem Einsatz externer Kräfte, da zur Erfüllung von Sicherheitsbelangen nicht noch zusätzlich Personal des allgemeinen Vollzugsdienstes gebunden wird.
  • Eingetragene Meister dürfen Gefangenen nach absolvierter Prüfung über die lndustrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern Zertifikate, wie z. B. Gesellen- oder Facharbeiterbriefe, verleihen.
    Des weiteren sind sie berechtigt, Arbeits- oder Lehrzeitbescheinigungen auszustellen, die in ganz Deutschland Anerkennung finden.
    All diese Nachweise dienen der besseren Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener.