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Arbeitskreis tagte am 04.02.2013 in der BSBD-Geschäftsstelle in Düsseldorf

Jörn Klaas begrüßte in Vertretung des erkrankten Kollegen Volker Grothaus die anwesenden Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die beiden Vertreterinnen der BSBD-Jugend.

Zu Beginn der Sitzung berichtete der Kollege Jörn Klaas aus einer fachschaftsübergreifenden Arbeitsgruppe zum Thema Dienstrechtsreform. In dieser Arbeitsgruppe wurden Argumente für eine moderne Anpassung des bestehenden Dienstrechtes erarbeitet. Schwerpunkt bei diesen Überlegungen war die Anpassung des derzeitigen Aufstiegssystems innerhalb der Laufbahnen.

Einig waren sich die Fachschaftsvertreter, dass weitere Einschnitte zum Nachteil der Kolleginnen und Kollegen, auch unter dem Deckmantel einer Dienstrechtsreform, nicht mehr hinnehmbar sind. Hier ist die Politik aufgefordert verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen – die durchdachten Vorschläge des BSBD bieten hierzu eine gute Chance.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde ein älterer Flyer zur Darstellung des Berufes "Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst" überarbeitet und angepasst. Weiterhin ist eine positive Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten auch zukünftig in der gewohnten Qualität durchführen zu können. Anhand des Aufwandes, der heute für die Gewinnung geeigneter Nachwuchskräfte erforderlich ist, wurde deutlich, dass freie Stellen nur bei ausreichender Werbung mit guten Leuten besetzt werden können. Weiterhin soll das Informationsangebot auf unserer Internetseite ergänzt werden.

Der Landesvorsitzende Peter Brock berichtete zum Abschluss über aktuelle Themen aus dem Land. Die umfangreiche Stellungnahme der BSBD Fachschaftsvertretung AVD zur Überarbeitung der Waffen-RV wurde leider nur geringfügig berücksichtigt.

Die Arbeitszeit- und Dienststundenregelung wird derzeit erneut überarbeitet. Aufgrund der engen Grenzen, die durch Gerichtsurteile gesetzt sind, ist ein Einfluss auch hier nur begrenzt möglich. Es bleibt aber auf jeden Fall bei der Fünf-Tage-Woche, ein Anrecht auf zwei freie Tage in der Woche konnte durch die Initiative des BSBD erreicht werden. Ein Bindungszeitraum für den Dienstplan soll landesweit vorgegeben werden.

Für Verunsicherung sorgt momentan die Umstellung der Besoldung von Dienstalterstufen auf Erfahrungsstufen bei unseren Kolleginnen und Kollegen im Anwärterverhältnis. Während sich für die jüngeren Kolleginnen und Kollegen aufgrund umfangreicher Anrechnungszeiten keine Veränderungen ergeben, setzt sich der BSBD augenblicklich für eine Lösung bei den älteren Betroffenen ein, damit auch diesen keine Nachteile entstehen.