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Berufskrankheiten, Beschäftigte
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Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste), der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt sind.

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Beschäftigte

Beschäftigte sind nach § 1 Abs. 1 TVöD und § 1 Abs. 1 TV-L die Arbeitnehmer, die zum Bund, zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbandes der VKA ist, in einem Arbeitsverhältnis stehen.