Geringfügige Beschäftigung
Der Arbeitnehmer ist bis zu der Grenze von 450 Euro von der Sozialversicherung befreit.
Der Arbeitnehmer ist bis zu der Grenze von 450 Euro von der Sozialversicherung befreit.
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht in einer bestimmten gesetzlichen Vorschrift festgelegt, sondern als Gewohnheitsrecht anerkannt.