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Krankheit, Kündigung, Kündigungsschutz
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Krankheit

Krankheit ist die Störung der Funktion eines Organs, der Psyche oder des gesamten Organismus.
Ist der Arbeitnehmer durch Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert (arbeitsunfähig), zahlt der Arbeitgeber für sechs Wochen das Arbeitsentgelt fort. Krankheit in diesem Sinne ist auch eine Arbeitsverhinderung, die durch einen Unfall verursacht ist. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, so ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag der Dienststelle vorzulegen.

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Kündigung

Die Kündigung ist das letzte äußerste Mittel des Arbeitsrechts. Von ihr soll nur Gebrauch gemacht werden, wenn alle anderen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind.

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Kündigungsschutz

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitnehmer im Wege der Klage zum Arbeitsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verfolgen.