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Rahmenarbeitszeit
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Rahmenarbeitszeit

Eine Rahmenarbeitszeit kann nur durch eine Dienstvereinbarung eingeführt werden

Es besteht gemäß § 6 Abs. 7 TVöD / TV-L die Möglichkeit, zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr eine tägliche Rahmenarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden einzurichten.