Tätigkeit
Die Tätigkeit, die der Beschäftigte aufgrund seines Arbeitsvertrages verrichtet, oder die ihm nicht nur vorübergehend zugewiesen wurde (Direktionsrecht), ist die Grundlage zur Bewertung und Eingruppierung.
Die Tätigkeit, die der Beschäftigte aufgrund seines Arbeitsvertrages verrichtet, oder die ihm nicht nur vorübergehend zugewiesen wurde (Direktionsrecht), ist die Grundlage zur Bewertung und Eingruppierung.
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist seit 2006 in Kraft. Der TV-L findet Anwendung auf alle Beschäftigten der Länder mit Ausnahme der Beschäftigten in Hessen, da das Bundesland nicht mehr Mitglied der TdL ist.