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Kinderbezogene Entgeltbestandteile Herabsetzung der Altersgrenze wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob die von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist (Az. 2 BvR 646/14).

 Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 war unter anderem die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre abgesenkt worden. Es ist nicht auszu-schließen, dass diese Herabsetzung der Altersgrenze verfassungswidrig ist. Daher hatte der dbb mit dbb Info Nr. 27/2014 Eltern, die durch die Regelung Nachteile erleiden, empfohlen, gegen Kindergeld- bzw. Steuerbescheide binnen eines Monats Einspruch einzulegen und unter Verweis auf das laufende Verfahren beim Bundes-verfassungsgericht (Az. 2 BvR 646/2014) ein Ruhen des Verfahrens beantragen.

Zahlreiche Tarifregelungen sind vom Bezug von Kindergeld abhängig. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die §§ 11 TVÜ-Länder, 11 TVÜ-H, 11 TVÜ-VKA, 11 TVÜ-Bund, 10 TVÜ-BA, 23 TV-N Bayern, 3 TV-EL, 23a TV-H, 22 TV-V.

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die Gewährung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile einer Vielzahl von Tarifverträgen. Es ist daher zur Wahrung eventueller Rechte geboten, aktiv zu werden.

Daher sollten Tarifbeschäftigte, die durch die herabgesetzte Altersgrenze Nachteile erleiden, unter Verweis auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht bei ihrem Arbeitgeber die Zahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile für das in Betracht kommende Kind geltend machen.

Die einmal durchgeführte schriftliche Geltendmachung wahrt den Anspruch unter Berücksichtigung einer tariflichen Ausschlussfrist auch für die Zukunft und unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren.

Ein entsprechender Antrag zur Geltendmachung ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt.

Mit kollegialen Grüßen

Willi R u s s

Zweiter Vorsitzender des dbb Fachvorstand Tarifpolitik