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Wichtige Tarifverträge ab jetzt Online

ab sofort finden Sie einige Tarifverträge, die der dbb abgeschlossen hat, auch online auf den dbb-Arbeitnehmerseiten. Wir haben die wichtigsten Tarifverträge TVöD und TV-L nebst zu-gehöriger Überleitungstarifverträge und Entgeltordnungen zum Download bereitgestellt. Da-mit setzt der dbb den Antrag Nr. 689 des Gewerkschaftstags 2017 um.

Sie finden die Tarifverträge unter https://www.dbb.de/arbeitnehmer/tarifvertraege.html

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Einkommensrunde Bund und Kommunen 2018

Zweite Verhandlungsrunde gescheitert

Es wird bald zur Gewohnheit, dass Arbeitgeber unvorbereitet, also ohne ein Angebot in die Verhandlungsrunden gehen.

Dies zeugt nicht gerade von Respekt fĂĽr die VerhandlungsfĂĽhrer des dbb.

Die lineare Kernforderung (6%, mindestens 200 Euro) wurde weder begrĂĽĂźt noch abgewiesen. Die Arbeitgeber sind nicht gewillt, ihr Positionspapier vorzulegen und in die Diskussion/Verhandlung endlich einzutreten. Auch fĂĽr die Auszubildenden von Bund und Kommunen haben sie scheinbar nichts ĂĽbrig.

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Potsdam: Tarifverschleppung, keine Tarifverhandlungen

„Wenn die Arbeitgeber in dem Tempo weiterverhandeln, dann brauchen wir für diesen Abschluss länger als der Bundestag zur Regierungsbildung“, machte dbb-Chef Uli Silberbach seinem Unmut über den zähen Verhandlungsverlauf in Potsdam Luft. „Für mich war das heute und gestern eher eine Tarifverschleppung als eine Tarifverhandlung“, charakterisierte Silberbach die Potsdamer Tage.

Weiter auf dbb.de ( download als PDF-Datei )

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Entgeltordnung: Lehrkräfte Verbesserungsbedarf angemeldet

Mit dem Tarifgespräch vom 1. März 2018 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie den Gewerkschaften dbb und GEW haben die Arbeitnehmer Verbesserungsbedarf bei der Entgeltordnung Lehrkräfte angemeldet.

EinfĂĽhrung der Paralleltabelle als zentrale Forderung

Die Gewerkschaften nutzten das Gespräch, um ihre Forderungen für eine Verbesserung der Entgeltordnung der Lehrkräfte vorzutragen.

Weiter auf dbb.de

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Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz ab 06.01.2018

Um faire Bezahlung von Männern und Frauen sicherzustellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit dem 06.07.2017. Nun aber tritt das zentrale Instrument des Gesetzes in Kraft: der Auskunftsanspruch. Beschäftigte erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet.