Mitgliederservice
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- Dienstkleidungszuschuss (»Kleidergeld«)
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- Zeitzuschläge
Dienstkleidungsvorschrift (»Kleidergeld«)
NEUE DIENSTKLEIDUNGSVORSCHRIFT
(AV d. JM vom 18. August 2011 – 2044-IV.19)
DKL-Zuschuss – DKL-Vorschuss
Mit der Einführung der blauen Dienstkleidung erfährt die Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz NRW nicht unerhebliche Änderungen gegenüber den bisher geltenden Bestimmungen. Weiterhin beträgt der DKL-Zuschuss jährlich 245,40 EURO. Er wird in monatlichen Teilbeträgen von 20,45 EURO im Voraus gezahlt. Nach einer länger als 3 Monate andauernden Dienstunfähigkeit ermäßigt sich der Anspruch auf den DKL-Zuschuss indes um ein Zwölftel des Jahresbetrages für jeden weiteren vollen Monat der Dienstunfähigkeit.
Ein DKL-Vorschuss wird nur noch für Bedienstete gewährt, die erstmalig zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet sind. Der DKL-Vorschuss auf die Dienstbezüge bzw. Vergütung kann auf Antrag bis zur Höhe des 3-fachen Jahresbetrages des DKL-Zuschusses gewährt werden. Der DKL-Vorschuss ist durch Einbehaltung der jeweils fälligen Teilbeträge des DKL-Zuschusses zu tilgen.
Die derzeit grüne Dienstkleidung kann übergangsweise bis zum 31.12.2014 getragen werden.
Die blaue Dienstkleidung wird in 3 Jahresetappen eingeführt und zwar
2012 bei den JV-Einrichtungen, die ihren Sitz in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal und Paderborn haben,
2013 bei den JV-Einrichtungen, die ihren Sitz in den LG-Bezirken Detmold, Essen, Münster, Siegen, Aachen, Bonn und Köln haben,
2014 bei den JV-Einrichtungen, die ihren Sitz in den LG-Bezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund und Hagen haben.
Dienstanfänger beziehen ihre blaue Dienstkleidung bereits ab dem Jahr 2012 über die virtuelle Kleiderkammer (s. Anmerkung). Ein Vorschuss wird nur beim Erwerb der blauen Dienstkleidung gewährt.
Anmerkung:
Bei Drucklegung stand noch nicht fest, welches Unternehmen infolge der europaweiten Ausschreibung mit der Fertigung und Lieferung der blauen DKL betraut werden wird.




