MitgliederserviceDienstkleidungszuschuss (»Kleidergeld«)

Dienstkleidungsvorschrift (»Kleidergeld«)

NEUE DIENSTKLEIDUNGSVORSCHRIFT

(AV d. JM vom 18. August 2011 – 2044-IV.19)

DKL-Zuschuss – DKL-Vorschuss

Mit der Einführung der blauen Dienstkleidung erfährt die Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz NRW nicht unerhebli­che Änderungen gegenüber den bisher geltenden Bestimmun­gen. Weiterhin beträgt der DKL-Zuschuss jährlich 245,40 EURO. Er wird in monatlichen Teilbeträgen von 20,45 EURO im Vor­aus gezahlt. Nach einer länger als 3 Monate andauernden Dienstunfähigkeit ermäßigt sich der Anspruch auf den DKL-Zuschuss indes um ein Zwölftel des Jahresbetrages für jeden weiteren vollen Monat der Dienstunfähigkeit.

Ein DKL-Vorschuss wird nur noch für Bedienstete gewährt, die erstmalig zum Tragen von Dienstkleidung verpflich­tet sind. Der DKL-Vorschuss auf die Dienstbezüge bzw. Vergütung kann auf Antrag bis zur Höhe des 3-fachen Jah­resbetrages des DKL-Zuschusses gewährt werden. Der DKL-Vorschuss ist durch Einbehaltung der jeweils fälligen Teilbeträge des DKL-Zuschusses zu tilgen.

Die derzeit grüne Dienstkleidung kann übergangsweise bis zum 31.12.2014 getragen werden.

Die blaue Dienstkleidung wird in 3 Jahresetappen eingeführt und zwar

2012 bei den JV-Einrichtungen, die ihren Sitz in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchen­gladbach, Wuppertal und Paderborn haben,

2013 bei den JV-Einrichtungen, die ihren Sitz in den LG-Bezirken Detmold, Essen, Münster, Siegen, Aachen, Bonn und Köln haben,

2014 bei den JV-Einrichtungen, die ihren Sitz in den LG-Bezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund und Ha­gen haben.

Dienstanfänger beziehen ihre blaue Dienstkleidung bereits ab dem Jahr 2012 über die virtuelle Kleiderkammer (s. An­merkung). Ein Vorschuss wird nur beim Erwerb der blauen Dienstkleidung gewährt.

Anmerkung:

Bei Drucklegung stand noch nicht fest, welches Unterneh­men infolge der europaweiten Ausschreibung mit der Fer­tigung und Lieferung der blauen DKL betraut werden wird.