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Die Umstände der Entweichung des verwahrten Sexualstraftäters Peter Breidenbach sollen durch die Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden. Die JVA Aachen hat dem Vernehmen nach eine Strafanzeige eingereicht.

Entflohener Sicherungsverwahrter festgenommen

Seiner Freiheit konnte sich der Sicherungsverwahrte Peter Breidenbach nicht lange erfreuen. Nachdem er sich anlässlich einer Ausführung in die Kölner Innenstadt der Beaufsichtigung durch zwei Kollegen der JVA Aachen entzogen hatte, wurde er jetzt durch die Polizei in Hürth bei Köln festgenommen. Der Druck durch die öffentliche Fahndung war vermutlich zu groß geworden.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass gegen die beiden Aachener Kollegen, die Breidenbach während der Ausführung beaufsichtigt hatten, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht worden ist. Hiermit soll dem Vernehmen abgeklärt werden, ob durch das Verhalten der Bediensteten möglicherweise der Straftatbestand der Gefangenenbefreiung erfüllt ist. Hinweise in Presseorganen sollen insoweit auf ein mögliches Fehlverhalten der Aufsicht hingedeutet haben.

Der BSBD sieht ein solches Vorgehen durchaus kritisch, weil damit der Hergang der Entweichung nicht durch den Vollzug selbst im Wege von Verwaltungsermittlungen aufgeklärt wird, sondern ohne eigene Prüfung gleich die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Bislang war es geübte Praxis, die zuständige Staatsanwaltschaft erst dann mit einer solchen Angelegenheit zu befassen, wenn die angestellten eigenen Ermittlungen konkrete Hinweise auf das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens ergeben hatten.

Der BSBD hofft, dass es sich bei der sofortigen Befassung der Strafverfolgungsbehörde mit der Aufklärung der Entweichungsumstände um einen einmaligen Vorgang und nicht um eine grundlegende Verfahrensänderung handelt, die im Wesentlichen darauf abzielen könnte, Handlungsfähigkeit der politischen Ebene zu dokumentieren.

Friedhelm Sanker

 

Foto im Beitrag © BSBD NRW (Archiv)