Besoldungs- und Versorgungsanpassung - Widerspruch gegen Verfassungsbruch
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Durch die nur teilweise Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsbereich begeht die Landesregierung nach Einschätzung namhafter Verfassungsrechtler einen eklatanten Verfassungsbruch. Der DBB NRW nimmt diesen Umstand zum Anlass, Musterklagen bei allen Verwaltungsgerichten des Landes einzureichen. Allen übrigen betroffenen Kolleginnen und Kollegen bietet der BSBD die Möglichkeit, Widerspruch gegen die nicht vollständige Übernahme bzw. vollständige Nichtübernahme des Tarifergebnisses einzulegen.