Beihilfefähigkeit von Sehhilfen wieder deutlich verbessert
Der Finanzminister des Landes NRW hat unter dem 16. Dezember 2016 die Siebte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung erlassen. Nachdem Sehhilfen seit vielen Jahren nur noch sehr eingeschränkt als beihilfefähig anerkannt wurden, werden die seinerzeit eingeführten Restriktionen jetzt etwas gelockert.