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Abschiebehaftanstalt Büren: Stolpert der Vollzug in eine chaotische Personalplanung?

Zwischenzeitlich hat die JVA Büren ihre Pforten geschlossen. Nach geplanten Umbauten wird sie als reine Abschiebehaftanstalt, künftig dem Geschäftsbereich des Innenministers zugehörend, wieder ans Netz gehen. Für die bei der JVA Büren tätigen Bediensteten bedeuteten diese Organisationsentscheidungen einen großen Einschnitt in ihre Lebens- und Karriereplanungen. Dass die aus diesem Anlass erfolgten Versetzungen der Kolleginnen und Kollegen relativ geräuschlos über die Bühne gingen, war der Einsicht der Betroffenen in die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu verdanken. Selbst Justizminister Thomas Kutschaty lobte im Rechtsausschuss des Landtags den reibungslosen Umsetzungsprozess zur Schließung der JVA Büren und bedankte sich bei allen Beteiligten.

Jetzt aber sorgt ein Erlass des Justizministeriums für Aufregung. Weil die Übertragung der Aufgaben zum Vollzug der Abschiebehaft Folge der aktuellen Rechtsprechung ist, wurde dem Ministerium für Inneres und Kommunales die Zuständigkeit für diese Haftart übertragen. Mit dem angesprochenen Erlass werden jetzt auf freiwilliger Basis Bedienstete gesucht, die sich grundsätzlich bereit erklären, sich bis zu einer Dauer von drei Jahren an die neue Abschiebehafteinrichtung abordnen zu lassen.

In dem Erlass des Justizministeriums vom 21. Februar 2015 werden allerdings auch Versetzungen nicht ausgeschlossen. Diese werden davon abhängig gemacht, dass zuvor die Rahmenbedingungen festgelegt werden müssen.

Für den einzelnen Beschäftigten im Strafvollzug ist diese Vorgehensweise nicht ganz so problematisch, weil sich jeder frei entscheiden kann, ob er sein Interesse gegenüber der Leitung seiner Dienststelle bekundet oder ob er dies nicht tut. Insoweit können sich die Kolleginnen und Kollegen autonom entscheiden, was grundsätzlich zu begrüßen ist.

Etwas anders sieht die Situation bei den ehemaligen Bediensteten der JVA Büren aus. Diese fragen sich natürlich zu Recht, weshalb ein großes Personalkarussell in Gang gesetzt werden muss, wenn sofort im Anschluss wieder Personal für die Abschiebehaftanstalt Büren gesucht wird? Wäre es nicht vernünftiger gewesen, diese Frage vor der Abgabe des Personals an andere Vollzugseinrichtungen zu klären?

Als Brüskierung wird allerdings empfunden, dass die Mitbestimmungsgremien der Kolleginnen und Kollegen bislang weder mit der Angelegenheit befasst noch überhaupt informiert worden sind. Dabei wäre es doch erforderlich, sich über die Form und Dauer der Unterstützung der Polizei Gedanken zu machen, bevor über konkrete Personalmaßnahmen nachgedacht wird.

Für den BSBD steht jedenfalls fest, dass der Vollzug dringend auf das ehemalige Personal der JVA Büren angewiesen ist. Nachdem es Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) leider nicht gelungen ist, die für das Inkrafttreten des neuen Strafvollzugsgesetzes zugesicherten 135 Stellen gegenüber dem Finanzminister durchzusetzen, kann der Strafvollzug auf die Kolleginnen und Kollegen der ehemaligen JVA Büren nicht verzichten, ohne das ein vollzuglicher Qualitätsverlust eintritt. Außerdem ist das Personal, das Mitte der 1990er Jahre für Büren benötigt wurde, aus dem vorhandenen Personalbestand des Vollzuges erwirtschaftet worden. Da ist es nicht mehr als recht und billig, wenn das Bürener Personal jetzt wieder diesem Personalbestand zugeführt wird, um die durch das Strafvollzugsgesetz neu zugewiesenen Aufgaben erledigen zu helfen.

Der BSBD hat Verständnis dafür, dass die in Büren künftig einzusetzenden Polizeivollzugsbediensteten der Einarbeitung bedürfen. Dies sollte aber in sechs bis neun Monaten ausgestanden sein. In dieser Zeit sollten jene Weisungs- und Kommunikationsstrukturen aufgebaut sein, um die Abschiebehaftanstalt auch künftig ggf. mit Kräften externer Sicherheitsdienste betreiben zu können. Diese Annahme ist schon deshalb realistisch, weil die Fa. Kötter über erfahrene Mitarbeiter verfügt, die jahrelang in Büren tätig waren.

In Düsseldorf stellte der BSBD-Vorsitzende Peter Brock fest, dass eine dauerhafte Abgabe von Personal unter keinen Umständen denkbar und vertretbar sei, weil es im Strafvollzug dringend benötigt werde. Daneben mahnte er nachdrücklich die Beteiligung der Personalvertretungen an. An die Adresse der Bediensteten richtete er den wohlmeinenden Rat, sehr vorsichtig mit freiwilligen Meldungen umzugehen, weil die Rahmenbedingungen derzeit in keiner Weise abgeschätzt werden könnten. Peter Brock: „Ohne in die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen eingreifen zu wollen, muss aus meiner Sicht aber zunächst einmal geklärt sein, auf was sich Interessenten einlassen und wie in diesem Fall ihre beruflichen Perspektiven aussehen!“