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Die Erbschaftssteuerreform des Bundesfinanzministeriums (Bild) könnte den Staat in die Lage versetzen, seine Beschäftigten und Beamten gerecht zu bezahlen.

Erbschaftssteuerreform: „Mutig, Herr Schäuble!“

Das seit 2009 gültige Erbschaftssteuerrecht ist kurz vor Weihnachten 2014 durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az. 1 BvL 21/12) für verfassungswidrig erklärt worden. Vermeintlich aus Sorge um die Arbeitsplätze werden Firmenvermögen bislang begünstigt, so dass sie in vielen Fällen vollständig steuerbefreit auf die nächste Generation übertragen werden können. Diese im höchsten Grade ungerechte Regelung haben die Verfassungsrichter nunmehr kassiert. Für die Bundesregierung hat Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble jetzt Eckpunkte vorgelegt, die schärfer ausfallen könnten, als es der Wirtschaft lieb ist.

Die Bundesregierung plant, dass Firmenerben und Unternehmen künftig in verstärktem Umfang nachweisen müssen, dass sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer nicht verkraften können. Nur dann soll der Fiskus von der Erhebung der Steuer absehen können. Dem Vernehmen nach soll die Grenze für die vom Verfassungsgericht angemahnte Bedürfnisprüfung bei 20 Mio. Euro je Einzelfall liegen. Finanzminister Schäuble will zudem das Privatvermögen der Erben oder Beschenkten in diese Bedürfnisprüfung einbeziehen.

Aus dem Bundesfinanzministerium verlautet, dass für den Betrieb erforderliches Vermögen - also Maschinen oder Produktionshallen – grundsätzlich verschont werden sollen, um keine Arbeitsplätze zu gefährden. Der überwiegende Rest des geschenkten oder vererbten Unternehmenswertes müsste allerdings künftig stets versteuert werden. Die Schulden eines Betriebes sollen steuermindernd angerechnet werden können.

Unternehmensführer fühlen sich brüskiert

Gleich nach dem Bekanntwerden dieser Vorstellungen drängten die Unternehmerverbände mit ihrer Kritik an die Öffentlichkeit, sehen sie doch einige ihrer bedeutendsten Privilegien in Gefahr. Sie beschwören den Untergang deutscher Familienunternehmen ebenso wie den Verlust von Arbeitsplätzen in der mittelständischen Industrie.

Speziell dem Finanzminister werfen die Unternehmer vor, er habe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine „minimalinvasive“ Erbschaftssteuerreform versprochen. Jetzt rücke er aber von diesem Vorhaben ab und „hole die Axt heraus“. Hierdurch gehe das Vertrauen der Unternehmer in die Regierung verloren.

Das Erbschaftssteuerrecht ist eine wesentliche Quelle für die Vermögensungleichheit in unserer Gesellschaft. Der Karlsruher Richterspruch legt hier den Finger zu Recht in die Wunde und mahnt eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten an. Gerade Unternehmen profitieren in besonderer Weise von einer guten Infrastruktur und verlässlichen rechtlichen sowie sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen. Folglich müssen sie auch angemessen an diesen Kosten beteiligt werden.

Erbschaftssteuerreform könnte gerechte Bezahlung des öffentlichen Dienstes ermöglichen

Bislang nimmt der Staat lediglich rd. 1,8 Prozent von den vererbten Vermögenswerten als Steuer ein. Dieser Anteil muss deutlich ausgeweitet werden, um auch die Reichen angemessen an der Finanzierung unseres Staates zu beteiligen. Wir alle wissen aus eigener Erfahrung, Geburt ist kein Verdienst! Deshalb ist es auch allemal gerechtfertigt, große Erbschaften verstärkt zur Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben heranzuziehen.

Wenn die Bundesregierung den jetzt eingeschlagenen Weg konsequent beschreitet, werden den öffentlichen Haushalten erhebliche Steuermehreinnahmen zuwachsen, die es erlauben würden, die Beschäftigten und Beamten des öffentlichen Dienstes, die seit Jahren unter einseitig verordneten Sonderopfern leiden, aufgaben- und leistungsangemessen zu bezahlen. Hier besteht tatsächlich ein offensichtlicher Nachholbedarf, der befriedigt werden muss, wenn wir uns einen effizienten öffentlichen Dienst erhalten wollen.

Aber, machen wir uns nichts vor. Die Eckpunkte eines Gesetzes sind noch kein Gesetz. Und die deutschen Unternehmer werden nichts unversucht lassen, die Novellierung des Erbschaftssteuerrechts in ihrem Sinne zu beeinflussen. Wir sind deshalb gut beraten, die weitere Entwicklung genau zu beobachten und zu begleiten, weil hier die ureigensten Interessen des öffentlichen Dienstes „im Feuer“ stehen. Denn: Was der Staat nicht einnimmt, das kann er auch nicht verteilen!


Foto im Beitrag © nmann77 / Fotolia.de