Bundesgerichtshof in Karlsruhe „kassiert“ Freispruch im „Shariah-police“-Verfahren
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 21.11.2016 aufgehoben. Durch das Landgericht waren sieben Angeklagte vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot (§ 3 Abs. 1, § 28 des Versammlungsgesetzes) verstoßen bzw. zu dem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben.