Anhebung der Gitterzulage für den Beschäftigtenbereich überfällig
Im Rahmen der Dienstrechtsreform hat der BSBD die Vereinheitlichung von „Gitterzulage“ und Sicherheitszulage für die Polizei durchsetzen können. Statt bisher 95,53 € erhalten die Strafvollzugsbediensteten nunmehr 127,38 € monatlich. Daneben konnte auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit sowohl für die aktiven als auch für die bereits pensionierten Kolleginnen und Kollegen erreicht werden.