Einkommensrunde 2019: Besoldung bewegt sich an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 30. Oktober 2018 (BVerwG 2 C 32.17) sollte uns alle aufhorchen lassen. Die Richter stellten fest, dass die Besoldung Niedersachsens die 2015 durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zur Bemessung der Besoldung nicht erreicht. Da die Besoldung in Nordrhein-Westfalen nur geringfügig von der Niedersachsens abweicht, besteht auch hier dringender Handlungsbedarf.